Netznutzung
Haushalts- und Gewerbekunden (SLP)
Als Kunde nach dem Standardlastprofilverfahren ist es üblich, dass Sie mit Ihrem Lieferanten einen Gasliefervertrag mit integrierter Netznutzung (so genannter All-inclusive-Vertrag) abschließen. Das bedeutet, dass Ihr Lieferant die Netznutzung an den Netzbetreiber bezahlt und Ihnen (weiter)berechnet. Die für Sie als auch Ihren Lieferanten relevanten Netz-, ggf. Mess- und Abrechnungsentgelte entnehmen Sie bitte dem Preisblatt.
Sie gelten als Haushalts- oder Gewerbekunde, wenn Ihr Gasverbrauch im Jahr weniger als 1,5 Mio. kWh und weniger als 500 kW Leistung beträgt.
Industrie und Großgewerbekunden (RLM)
Als Industrie- oder Großgewerbekunde schließen Sie mit uns einen eigenen Netznutzungsvertrag ab. Sie haben dabei die Möglichkeit die Netzentgelte an den Lieferanten (All-inclusive-Vertrag) oder selbst an den Netzbetreiber zu entrichten. Dies gilt ebenfalls für die Mess- und Abrechnungsentgelte, insofern Sie keinen anderen Messstellenbetreiber damit beauftragt haben.
Die für Sie als auch Ihren Lieferanten relevanten Netz-, ggf. Mess- und Abrechnungsentgelte entnehmen Sie bitte dem Preisblatt.
Als Industrie- und Großgewerbekunde gelten Sie, wenn Ihr jährlicher Gasverbrauch mehr als 1,5 Mio. kWh oder mehr als 500 kW ausfällt.
Netzentgelte 2024
- Preisblatt Netzentgelte SLP
- Preisblatt Netzentgelte RLM
- Preisblatt Netzentgelte - Preise für Messung
- Preise Zusatzleistungen Messen
- Preisblatt weitere Komponenten
Netzentgelte 2023
- Preisblatt Netzentgelte SLP
- Preisblatt Netzentgelte RLM
- Preisblatt Netzentgelte - Preise für Messung
- Preise Zusatzleistungen Messen
- Preisblatt weitere Komponenten
Netzentgelte 2022
- Preisblatt Netzentgelte SLP
- Preisblatt Netzentgelte RLM
- Preisblatt Netzentgelte - Preise für Messung
- Preise Zusatzleistungen Messen
- Preisblatt weitere Komponenten
Standardlastprofile
- SLP Gas Verfahrensspezifische Parameter Netzbetreiber H-Gas
- SLP Gas Verfahrensspezifische Parameter Netzbetreiber L-Gas
Messen/ Abrechnung
Auf Ihren Wunsch hin kann der Messstellenbetrieb als auch die Ab- bzw. Auslesung des Zählers von einem Messstellenbetreiber durchgeführt werden. Dies wird im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und ergänzend im Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) geregelt. Formale Voraussetzung ist, dass der Messstellenbetreiber mit uns als Verteilnetzbetreiber einen Messstellenrahmenvertrag abgeschlossen hat. Dieser Vertrag regelt die Rechte und Pflichten zum Einbau, Ausbau, Betrieb und Wartung von Messeinrichtungen als auch die technischen Bedingungen. Die Abrechnung dieser Leistungen übernimmt der Messstellenbetreiber bzw. Ihr Lieferant.