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Löwenstatue und Insignien der Stadt Ratingen

Grund- und Ersatzversorgung

Feststellung des Grundversorgers gem. § 36 Abs. 2 EnWG

Betreiber von Erdgas- und Stromnetzen sind alle drei Jahre jeweils zum 01.07. verpflichtet, den Grundversorger für ihr Netzgebiet für die nächsten drei Jahre festzustellen und dies bis zum 30.09. des Jahres zu veröffentlichen. Grundversorger ist dasjenige Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskund*innen in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert. Der Grundversorger ist verpflichtet, alle Haushaltskund*innen zu den veröffentlichten allgemeinen Bedingungen und allgemeinen Preisen zu versorgen.

Im Netzgebiet der Stadtwerke Ratingen GmbH ist der derzeitige Grundversorger der Vertrieb der Stadtwerke Ratingen GmbH. Die Grundversorgungspflicht des zuvor genannten Energieversorgungsunternehmens gilt bis zum 31.12.2027. Die nächste Feststellung des Grundversorgers erfolgt zum 01.07.2027.

Energiebezug über Ihren Netzanschluss

Wenn Sie einen betriebsbereiten Netzanschluss besitzen, können Sie Strom und Erdgas aus unserem Netz beziehen. Sollten noch keinen Strom- bzw. Erdgasliefervertrag abgeschlossen haben, werden Sie nach der Grundversorgungsverordnung zum Grundversorgungstarif beliefert. Die entsprechenden Tarife finden Sie auf den Seiten des Grundversorgers: