EEG-Anlagen
Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zu unseren Messkonzepten und Formularen rund um Anlagen, die Strom nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) in das Verteilnetz einspeisen.
Messkonzepte und Abrechnungshinweise für Erzeugungsanlagen
Bitte beachten Sie die gesonderten technischen Anschlussbedingungen für EEG-Anlagen:
- Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz (TAB 2019)
- VDE-AR-N 4100 Anwendungsregel: Technische Regeln für den Anschluss von Kundenanlagen an das Niederspannungsnetz und deren Betrieb
- VDE-AR-N 4100: Anhang B
- VDE-AR-N 4105 Anwendungsregel: Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz
- VDE-AR-N 4105: Anhang E
- VDE-AR-N 4110 Anwendungsregel: Technische Regeln für den Anschluss von Kundenanlagen an das Mittelspannungsnetz und deren Betrieb (TAR Mittelspannung)
- VDE-AR-N 4110: Anhang E
Informationen/Downloads zu Mini-Photovoltaik-Anlagen („Plug-In“-Solarstromanlagen)
- Anmeldung/Datenblatt (SE.1)
- Antrag für einen Elektrozähler
- Anschluss und Betrieb von Stromerzeugungseinrichtungen in Kundenanlagen im Parallelbetrieb mit der öffentlichen Stromversorgung nach DIN VDE 0100-551 und DIN VDE V 0100-551-1, wie z. B. Mikro-PV-Anlagen („Plug-In“-Solarstromanlagen)
Netzverträglichkeitsprüfung
Nach Eingang der vollständigen Unterlagen prüfen wir, wie ein Netzanschluss erstellt werden kann. Hierzu unterbreiten wir Ihnen anschließend ein Angebot. Nach Rücksendung der Angebotsannahme, erhalten Sie von uns die Freigabe zur Errichtung Ihrer Eigenerzeugungsanlage.
Inbetriebnahme
Nach der vollständigen Fertigstellung der elektrischen Anlage übersenden Sie bzw. Ihr Installateur eine Fertigstellungsanzeige an uns.
Bitte füllen Sie auch das Datenblatt zur Zahlung der Einspeisevergütung aus, damit wir kurzfristig mit der Auszahlung beginnen können:
Die Inbetrieb-/ Abnahme der elektrischen Anlage durch uns erfolgt erst nach Eingang der Fertigstellungsanzeige. Die Prüfung der elektrischen Anlage erfolgt gemäß den Technischen Anschlussbedingungen, insbesondere der BDEW-Richtlinie „Eigenerzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz“. Wenn Sie keinen eigenen Messstellenbetreiber mit dem Einbau eines Zählers beauftragen, erfolgt der Zählereinbau durch uns.
Im Fall von Photovoltaik-Anlagen ist zudem diese der Bundesnetzagentur (BNetzA) anzuzeigen.
Abrechnung
Sofern Sie keine Eigenvermarktung nach dem EEG durchführen, erhalten Sie anschließend von uns die jeweils gesetzlich festgelegte Vergütung für die von Ihnen eingespeiste Arbeit gemäß den ermittelten Zählwerten.
Für Anlagen mit Erzeugung aus Biogas kann zudem bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) die Steuerung und Abrechnung mit der Flexibilitätsprämie beantragt werden.
Sollten Sie die Eigenvermarktung wählen, wird diese von Ihrem ausgewählten Marktpartner im Rahmen der Marktkommunikation abgewickelt. Bitte nutzen Sie dafür das folgende Formular:
Anmeldung von Bilanzkreiswechseln/ Erstzuordnung von Neuanlagen/ Rückzuordnung von Anlagen
Einspeisemanagement
Erzeugungsanlagen mit mehr als 30 kW installierter Leistung müssen sich zur Vermeidung von Netzüberlastungen am Einspeisemanagement des Netzbetreibers beteiligen. Die ist nach § 9 EEG geregelt. PV-Anlagen bis 30 kW können sich wahlweise am Einspeisemanagement beteiligen oder ihre Einspeiseleistung dauerhaft auf 70% der Erzeugungsleistung beschränken.
Die Pflicht zur Installation der Einrichtung zur ferngesteuerten Reduzierung der Einspeiseleistung sowie zur Übernahme der damit verbundenen Kosten trifft den Anlagenbetreiber. Kommt der Anlagenbetreiber dieser Verpflichtung nicht nach, so verringert sich nach § 17 Abs. 1 EEG der Vergütungsanspruch auf Null.
Nutzen Sie hierzu bitte die folgenden Formulare:
Unsere Ansprechpartner
Herr Florian Meyer
Tel. 02102 485 - 270
E-Mail: strom(at)stadtwerke-ratingen.de