Hier erhalten Sie Informationen zur Eintragung in das Installateurverzeichnis

Die Voraussetzung für die Errichtung, Änderung und Instandhaltung von elektrischen Kundenanlagen durch Installationsunternehmen erfordert die Eintragung in das Installateurverzeichnis des Netzbetreibers gemäß § 13 (2) der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV).

In das Installateurverzeichnis der Stadtwerke Ratingen GmbH werden grundsätzlich nur Installationsunternehmen mit Firmensitz im Netzgebiet der Stadtwerke Ratingen GmbH eingetragen.

Die Eintragung in das Installateurverzeichnis ist schriftlich zu beantragen. Einzureichen sind das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Anmeldeformular mit allen zusätzlich erforderlichen Unterlagen.

Einzureichen sind das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Anmeldeformular mit allen zusätzlich erforderlichen Unterlagen in Kopie.

Grundsätze für die Zusammenarbeit mit dem Elektrotechniker-Handwerk

Der Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH) und der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) haben diese „Grundsätze für die Zusammenarbeit von Netzbetreibern und dem Elektrotechniker-Handwerk bei Arbeiten an elektrischen Anlagen gemäß Niederspannungsanschlussverordnung (NAV)“ vereinbart.

Die Grundsätze dienen der Sicherheit der Elektrizitätsanwendung und damit dem vorbeugenden Verbraucherschutz. Zu diesem Zweck bedarf es der vertrauensvollen Zusammenarbeit von Netzbetreibern und Installationsunternehmen der elektro- und informationstechnischen Handwerke. Die neuen Regelungen fördern die Zusammenarbeit und den Erfahrungsaustausch zwischen den Netzbetreibern und den in ein Installateurverzeichnis eingetragenen Installationsunternehmen.

Sollten Sie als Installationsunternehmen Interesse haben und über wichtige Themen Informationen benötigen, so lassen Sie es uns wissen.

Unsere Ansprechpartner

Frau Gutt  
Tel.: 02102 485 - 245   
E-Mail: netzdokumentation(at)stadtwerke-ratingen.de