Allgemeine Fragen zur Digitalisierung des Messstellenbetriebs
Die Stromerzeugung wird mit dem Ausbau der erneuerbaren Energien dezentraler und volatiler. Dadurch steigen die Anforderungen an den Netzbetrieb sowie die Koordinierung von Stromangebot und -nachfrage. Mit der Einführung der iMSys verfolgt der Gesetzgeber das Ziel, eine technische Infrastruktur für die Energiewende zu schaffen. Mit Hilfe der neuen Geräte können beispielsweise variable Stromtarife eingeführt werden, die niedrige Preise bei geringer Stromnachfrage während der Nacht und höhere Preise in Zeiten von hoher Stromnachfrage berücksichtigen. Außerdem können dezentrale Stromerzeuger wie Photovoltaik- oder Windenergieanlagen gesteuert werden, um das Stromnetz stabil zu halten. Hierfür ist aber zusätzlich noch eine Steuerbox erforderlich, die die Geräte zu- oder abschalten kann.
Die Umrüstung erfolgt auf Grundlage des neuen Messstellenbetriebsgesetzes, das am 2. September 2016 in Kraft getreten ist.
Nein.
Nein. Der Gesetzgeber hat die Umrüstung im neuen Messstellenbetriebsgesetz geregelt, das seit September 2016 in Kraft ist.
Der Messstellenbetreiber ist neben dem Stromlieferanten und dem Netzbetreiber ein weiterer Akteur auf dem deutschen Energiemarkt. Er ist ausschließlich für den Betrieb von Messstellen (Zählern) verantwortlich. Nach MsbG ist die Stadtwerke Ratingen GmbH der grundzuständige Messstellenbetreiber für Ihr Netzgebiet. Nach § 5 MsbG oder § 6 MsbG hat der Anschlussnutzer das Recht den Messstellenbetreiber frei zu wählen, wenn durch diesen ein einwandfreier Messstellenbetrieb gemäß dem Messstellenbetriebsgesetz gewährleistet wird.
Sofern Sie nichts anderes vereinbart haben, werden diese Aufgaben durch die SWR GmbH als grundzuständigen Messstellenbetreiber übernommen.
Für die Entscheidung, ob Sie eine mME oder ein iMSys erhalten, wird als Berechnungsgrundlage der Jahres-Stromverbrauch der letzten drei Jahre herangezogen und ein Mittelwert gebildet. Für Jahresverbrauchsmengen unter 6.000 kWh wird eine mME eingebaut. Bei Erzeugungsanlagen ist die installierte Leistung maßgebend. Für Anlagen kleiner 7 kW werden mME eingebaut.
Bei mME handelt es sich um digitale Stromzähler mit einer detaillierten Verbrauchsdarstellung. Sie bestehen aus einem elektronischen Messwerk und aus einer zweizeiligen digitalen Anzeige. Zusätzlich zum aktuellen Zählerstand zeigen mME auch tages-, wochen-, monats-, und jahresbezogene Stromverbrauchswerte für die letzten 24 Monate am Gerätedisplay an. Diese Daten werden nicht an den Netzbetreiber oder einen Dritten übertragen. Die Verbrauchsansicht kann über die optische Schnittstelle durch Lichtimpulse einer Taschenlampe verändert bzw. ausgewählt werden. Die historischen Verbrauchwerte mit Ausnahme des Zählerstandes können jederzeit gelöscht werden.
Werden eine oder mehrere moderne Messeinrichtungen um eine Kommunikationseinheit, ein sog. Smart-Meter-Gateway, ergänzt, wird von intelligenten Messsystemen gesprochen. Der digitale Stromzähler wird durch das Smart-Meter-Gateway als Kommunikationseinheit zu einer Schnittstelle im Versorgungsnetz.
Mithilfe der eingebundenen Kommunikationseinheit überträgt das intelligente Messsystem aktuelle Verbrauchs- und Einspeisedaten an berechtigte Marktakteure (z.B. Netzbetreiber, Messstellenbetreiber, Lieferanten). Eine Datenübermittlung wird ausschließlich für die energiewirtschaftlich zwingend notwendigen Anwendungsfälle vorgesehen. Ein höherer Datenverkehr bedarf stets der Zustimmung des Verbrauchers. Die Daten werden grundsätzlich verschlüsselt versendet und können nur durch am Prozess beteiligte und entsprechend berechtigte Marktakteure eingesehen werden. Datenschutz und Datensicherheit sind durch die Verschlüsselung nach dem Privacy-by-Design-Ansatz gewährleistet. Dieser erfüllt die Anforderungen nach § 21 und § 22 MsbG. Bei diesem Ansatz werden Datensicherheit und -schutz dadurch erreicht, dass die verwendete Technik von vornherein nur eingeschränkte Funktionen zulässt. Der Ansatz ist vergleichbar mit Datensicherheitsstandards, wie sie z. B. auch für das Onlinebanking verwendet werden.
Der Einbau intelligenter Messsysteme ist bei Verbraucher*innen mit einem durchschnittlichen Jahresverbrauch von mehr als 6.000 kWh vorgesehen.
Die Kosten für den Zähler, Einbau, Betrieb und Instandhaltung tragen zunächst die Messstellenbetreiber. Im Regelfall werden diese dem Energielieferanten in Rechnung gestellt und in der Energielieferrechnung ausgewiesen. Die gesetzlich festgelegten Preisobergrenzen sind dabei zu beachten. Falls der Zählerplatz für den Einbau der neuen Technik umgebaut werden muss, trägt der/die Anschlussnehmer*in, also die Person, die das Haus/die Wohnung besitzt, hierfür die Kosten.
Nach dem Messstellenbetriebsgesetz sind Messstellenbetreiber verpflichtet, sich bei mME und iMSys an gesetzliche Preisobergrenzen zu halten. Die Preise für das Netzgebiet Ratingen finden Sie hier.
Nein, Ihre Anwesenheit ist nicht erforderlich, sofern die Zugänglichkeit zum Zählerschrank beziehungsweise Zählerplatz gewährleistet ist.
Der alte Zähler wird durch den grundzuständigen Messstellenbetreiber ausgebaut und fachgerecht entsorgt.