Informationen für Installationsfachkräfte und Schornsteinfeger*innen
Informationen für Installationsunternehmen und das Schornsteinfegerhandwerk
Unser Netzgebiet wurde bisher mit der Gasqualität L-Gas versorgt. Allerdings sind die Fördervorkommen, vor allem in den Niederlanden, bald erschöpft und L-Gas kann nicht mehr zum Betrieb von Gasgeräten wie Heizungen, Warmwasserboilern oder als Prozessgas verwendet werden. Deshalb wird in den kommenden Jahren auch in unserem Netzgebiet die Gasversorgung von L- auf H-Gas umgestellt.
Davon sind neben Nordrhein-Westfalen u. a. auch die Bundesländer Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Bremen und Hessen betroffen.
Aufgrund des unterschiedlichen Energiegehaltes und der chemischen Zusammensetzung von L- und H-Gas ist es notwendig, dass alle mit Erdgas betriebenen Geräte (z. B. Warmwasserboiler, Gasherd, Gasheizung) auf den Weiterbetrieb mit H-Gas umgestellt werden. Konkret unterteilt sich die Erdgasumstellung in drei Prozessschritte: die Erhebung (Erfassung) der Gasgeräte, die technische Anpassung und die eigentliche Umstellung auf H-Gas.
Die Erhebung und Anpassung werden durch speziell von uns beauftragten Umstellungsdienstleistern durchgeführt.
Die Arbeiten zur Erhebung beginnen im September 2026? und die Anpassung voraussichtlich ab Januar 2028, sodass zum Schalttermin am 04. April 2028 erstmals H-Gas durch die Leitungen in Ratingen strömt.
Bedingungen zur Abgasmessung für Erhebungs- und Anpassungsdienstleister
- Die Montagefachkraft hat am Ende eines jeden Besuches bei End- oder Industriekund*innen eine Abgasmessung in Teil- und Volllast durchzuführen (nicht im Schornsteinfegermodus).
- Es gilt ein Grenzwert von 1.000 ppm CO im Abgas. Wird dieser Wert überschritten, muss eine zweite Referenzmessung mit einer Mehrlochsonde durchgeführt werden. Sollte diese ebenfalls über 1.000 ppm liegen, muss das Gerät gesperrt werden.
- Das Gasgerät kann nur wieder in Betrieb genommen werden, wenn ein durch die Kundin oder den Kunden beauftragtes Installationsunternehmen die Ursachen der Sperrung behoben hat.
| Grenzwerte CO | Aktion |
|---|---|
| 0-300 ppm | Ok |
| 300-500 ppm | Mängelkarte mit Behebung bei der nächsten Wartung |
| 500-1.000 ppm | Mängelkarte mit Behebung innerhalb von 4 Wochen |
| 1.000 ppm | Sperrung des Gasgerätes |
Wettbewerbsverbot
Die mit der Erhebung und Anpassung beauftragten Dienstleister unterliegen einem Wettbewerbsverbot. Den beauftragten Fachfirmen ist es untersagt, Leistungen aus dem Portfolio der Vertragsinstallationsunternehmen (z. B. Wartung, Instandsetzung) anzubieten.