Gesetzlicher Hintergrund
Warum benötigen wir Zutritt zu Ihrem Haushalt/Ihrem Betrieb?
In Ratingen wird in Kürze die Erdgasversorgung von L- auf H-Gas umgestellt. Um einen sicheren und zuverlässigen Weiterbetrieb Ihrer Gasgeräte nach der Umstellung gewährleisten zu können, müssen wir zunächst die Daten aller Gasgeräte in Ihrem Haushalt/Betrieb aufnehmen. In einem weiteren Schritt erfolgt dann die technische Anpassung der Gasgeräte. Daher erhalten Sie im Rahmen der Erdgasumstellung mindestens zwei Besuche der von uns beauftragten Montagefachkräfte.
Muss ich die Montagefachkraft hereinlassen?
Ja, bitte! Zur Durchführung der Erhebung und Anpassung benötigen unsere Monteurinnen und Monteure unbedingt Zutritt zu Ihrer Wohnung. Das Zutrittsrecht des Netzbetreibers bzw. seiner Beauftragten ist gesetzlich geregelt und ergibt sich aus § 19a Abs. 4 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG):
Anschlussnehmer oder -nutzer haben dem Beauftragten oder Mitarbeiter des Netzbetreibers den Zutritt zu ihrem Grundstück und zu ihren Räumen zu gestatten, soweit dies für die nach Absatz 1 durchzuführenden Handlungen erforderlich ist. […] Das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes) wird durch Satz 1 eingeschränkt.
Welche Daten meiner Gasgeräte werden aufgenommen?
Bei der Geräteerfassung (Erhebung) werden verschiedene Daten benötigt:
- Es werden Angaben zu Hersteller, Gerätetyp, Baujahr, Leistung u. ä. erhoben
- Zusätzlich werden Fotos vom Typenschild sowie vom Gerät selbst gemacht (zur Belegung der Erhebungsdaten)
- Es erfolgt eine Abgasmessung in Teil- und in Volllast (zur Prüfung der Geräteeinstellungen)
- Gerne können Sie uns auch Ihre Kontaktdaten zur Verfügung stellen, damit wir Sie bei zeit¬kritischen Terminen (Anpassung) besser erreichen können (freiwillige Angabe).
Allgemeine Bedingungen siehe NDAV und KOV
Den Link für die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Gasversorgung in Niederdruck, die Niederdruckanschlussverordnung (NDAV), finden Sie hier.
Die aktuelle Fassung der Kooperationsvereinbarung Gas (KoV) finden Sie unter.