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Registrierung Installateurportal: Digital, schnell & transparent

Wir machen die Zusammenarbeit noch effizienter. Mit unserem Installateurportal bieten wir Ihnen eine zentrale Plattform, um alle Partnerprozesse vollständig digital abzuwickeln. Sparen Sie Zeit durch optimierte Abläufe und behalten Sie den Status Ihrer Anträge jederzeit im Blick.

Zum Installateurportal

Eine Person in einer orangefarbenen Warnweste bedient konzentriert ein Tablet, um Arbeitsprozesse digital zu steuern oder zu dokumentieren.

Ihre Vorteile auf einen Blick

  • Digitale Konzessionsverwaltung

    Beantragen oder verlängern Sie Ihre Konzessionen mit wenigen Klicks.

  • Beschleunigte Prozesse

    Anmeldung sowie Inbetriebsetzungen von Netzanschlüssen für Strom, Gas und Wasser direkt online beauftragen.

  • Volle Transparenz

    Alle relevanten Dokumente sind zentral verfügbar und der Bearbeitungsstatus ist in Echtzeit einsehbar.

Vorbereitung Ihrer Registrierung

Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, halten Sie bitte folgende Unterlagen für den Upload bereit. Wir unterscheiden dabei zwischen Nachweisen für Ihr Unternehmen und Qualifikationen der verantwortlichen Fachkraft.

  • Damit wir Sie als Partner listen können, benötigen wir folgende Dokumente:

    • Gewerbeanmeldung
    • Eintragung in die Handwerksrolle (Handwerkskarte)
    • Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung:

      Wichtiger Hinweis: Die Deckungssummen für Sach-, Personen- und Vermögensschäden müssen jeweils mindestens 3.000.000 € betragen und aus dem Nachweis klar ersichtlich sein.

    • Handelsregisterauszug (nur bei Gesellschaften erforderlich)
    • Optional: Nachweis der Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft
  • Für die fachliche Zulassung sind folgende Qualifikationsnachweise erforderlich:

    • Meisterbrief oder ein gleichwertiger Qualifikationsnachweis.
    • Aktuelle Fortbildungsnachweise (z. B. TRGI-Schulung für den Bereich Gas).
    • Zusatzqualifikationen (sofern vorhanden, z. B. Elektrosicherheit, Trinkwasserhygiene).
    • Arbeitsvertrag (falls die Fachkraft nicht gleichzeitig InhaberIn des Unternehmens ist).
    • Abkömmlichkeitserklärung (nur erforderlich, wenn das Unternehmen im Nebenbetrieb geführt wird).

Ihre Kontaktmöglichkeit