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Verträge für Partner, Messstellenbetreiber und Lieferanten

Als Lieferant schließen Sie mit uns als Verteilnetzbetreiber die nachfolgenden Lieferantenrahmenverträge inklusive der Anlagen ab. Die Lieferantenrahmenverträge entsprechen den Vorlagen der Bundesnetzagentur bzw. der Kooperationsvereinbarung Gas. Grundlage für die Abrechnung sind die jeweils gültigen Entgeltblätter, die Sie unter dem Punkt Abrechnungsinformationen finden.

Verträge für Messstellenbetreiber

Als Messstellenbetreiber schließen Sie mit uns als Verteilnetzbetreiber die folgenden Standard-Rahmenverträge gemäß der Festlegung „Wechselprozesse im Messwesen“ der Bundesnetzagentur ab.

Informationen zum Messstellenbetrieb finden Sie hier

Standardlastprofil für Strom und Erdgas

  • Der Übertragungsnetzbetreiber für Stromkund*innen ist die Amprion GmbH. Für die Standardlastprofile kommt die Obergrenze von 100.000 kWh zum Einsatz. Die Standardlastprofile werden entsprechend dem Leitfaden des BDEW verwendet (siehe auch Anlage 3 zum Lieferantenvertrag Strom).

  • Im Gegensatz zu Strom ist ein Anschluss im Erdgasnetz nicht überall möglich. Ob in Ihrer Straße eine Erdgasversorgung realisierbar ist, erfahren Sie bei uns. Rufen Sie uns dazu einfach an.

    Im Netzgebiet werden Gaskund*innen aus dem Marktgebiet Trading Hub Europe (THE) versorgt.