Informationen zur Abrechnung
Sofern Sie keine Eigenvermarktung nach dem EEG durchführen, erhalten Sie anschließend von uns die jeweils gesetzlich festgelegte Vergütung für die von Ihnen eingespeiste Arbeit gemäß den ermittelten Zählwerten.
Sollten Sie die Eigenvermarktung wählen, wird diese von Ihrem ausgewählten Marktpartner im Rahmen der Marktkommunikation abgewickelt. Bitte nutzen Sie dafür das folgende Formular: