Vergütungsvoraussetzungen KWK-Anlagen
Die Prüfung der Vergütungsvoraussetzungen erfolgt auf der Grundlage des KWKG. Sie als Anlagenbetreiber*in haben dazu entsprechende Nachweise vorzulegen, z. B. die Anmeldung/Zulassung beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und Unterlagen zum Einbau von Messeinrichtungen. Sie können die nachstehenden Dateien nutzen oder einen Online-Antrag auf den Seiten des BAFA ausfüllen.
Der in unser Verteilnetz eingespeiste KWK-Strom wird von uns abgenommen und mit einem üblichen Preis gemäß KWKG vergütet. Als üblicher Preis gilt für Anlagen mit einer Leistung bis 2 MW der durchschnittliche Preis für Grundlaststrom an der Strombörse EEX im jeweils vorangegangenen Quartal. Für die erzeugte KWK-Strommenge (Nettostromerzeugung) vergüten wir bei vorliegender Voraussetzung den jeweils gültigen KWK-Zuschlag nach KWKG.
Bitte füllen Sie auch das untere Datenblatt zur Zahlung der Einspeisevergütung aus, damit wir kurzfristig mit der Auszahlung beginnen können.
Außerdem erfolgt die Vergütung der durch die Einspeisung vermiedenen Netzentgelte. Basis hierfür sind die jeweils gültigen Netzentgelte der vorgelagerten Netz- oder Umspannebene.