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Netznutzung Erdgaslieferung

Netznutzung für Haushalts- und Gewerbekund*innen (SLP)

Als Kund*in nach dem Standardlastprofilverfahren ist es üblich, dass Sie mit Ihrem Lieferanten einen Erdgasliefervertrag mit integrierter Netznutzung (All-inclusive-Vertrag) abschließen. Das bedeutet, dass Ihr Lieferant die Netznutzung an den Netzbetreiber bezahlt und Ihnen (weiter)berechnet. Die für Sie als auch Ihren Lieferanten relevanten Netz-, ggf. Mess- und Abrechnungsentgelte entnehmen Sie bitte dem Preisblatt.

Sie gelten als Haushalts- oder Gewerbekund*in, wenn Ihr Erdgasverbrauch im Jahr weniger als 1,5 Mio. kWh und weniger als 500 kW Leistung beträgt.

Netznutzung für Industrie- und Großgewerbekund*innen (RLM)

Als Industrie- oder Großgewerbekund*in schließen Sie mit uns einen eigenen Netznutzungsvertrag ab. Sie haben dabei die Möglichkeit, die Netzentgelte an den Lieferanten (All-inclusive-Vertrag) oder selbst an den Netzbetreiber zu entrichten. Dies gilt ebenfalls für die Mess- und Abrechnungsentgelte, sofern Sie keinen anderen Messstellenbetreiber damit beauftragt haben.

Die für Sie als auch Ihren Lieferanten relevanten Netz-, ggf. Mess- und Abrechnungsentgelte entnehmen Sie bitte dem Preisblatt.

Als Industrie- und Großgewerbekund*in gelten Sie, wenn Ihr jährlicher Erdgasverbrauch mehr als 1,5 Mio. kWh oder mehr als 500 kW ausfällt.

Gasrohrleitungen zur sicheren Versorgung mit Erdgas

Netzentgelte für Netznutzung

Alle wichtigen Informationen zu Netzentgelten finden Sie unter dem unteren Button.

Zu den Netzentgelten

Ein Chart-Icon als begleitende Darstellung zu den Netzentgelten

Messen/Abrechnung

Auf Ihren Wunsch hin können sowohl der Messstellenbetrieb als auch die Ab- bzw. Auslesung des Zählers von einem Messstellenbetreiber durchgeführt werden. Dies wird im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und ergänzend im Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) geregelt. Formale Voraussetzung ist, dass der Messstellenbetreiber mit uns als Verteilnetzbetreiber einen Messstellenrahmenvertrag abgeschlossen hat. Dieser Vertrag regelt die Rechte und Pflichten zum Einbau, Ausbau, Betrieb und Wartung von Messeinrichtungen sowie die technischen Bedingungen. Die Abrechnung dieser Leistungen übernimmt der Messstellenbetreiber bzw. Ihr Lieferant.

Erdgaszähler mit einem abgebildeten Gasverbrauch von 13513 m³

Ihre Kontaktmöglichkeit