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Anschluss von Speicheranlagen (≥ 135 kW)

Für die Netzanschlussprüfung von Anlagen mit einer Leistung von mindestens 135 kW sind nach dem Standard-Nachweisverfahren folgende Informationen erforderlich, die teilweise von Ihnen selbst bereitgestellt bzw. von Ihrem Anlagenerrichter und/oder Anlagenhersteller angefordert werden. Wir als Netzbetreiber nutzen diese Unterlagen, um die Grobplanung einschließlich der Festlegung des Netzanschlusspunktes durchzuführen. Des Weiteren dienen sie uns zur Erstellung von Angeboten für ggf. kostenpflichtige Leistungen.

Antragstellung für Netzanschlüsse (Mittelspannung) 4110-E.1

  • Lageplan mit Flurstücknummer, aus dem die Bezeichnung und die Grenzen des Grundstücks sowie der Aufstellungsort der kompletten Anlage und der mögliche Standort einer Trafostation hervorgehen.

  • Datenblatt einer Erzeugungsanlage/eines Speichers - Mittelspannung 4110-E.8, (Seite 1 und Seite 3, bei Speicheranlagen zusätzlich Seite 4 ausreichend)

  • Einheitenzertifikat (4110-E.13 einschließlich Auszug aus dem Prüfbericht "Netzverträglichkeit" der FGW TR 3 (meist als "Evaluierungsbericht" bezeichnet.)

  • Komponentenzertifikat (4110-E.14, soweit erforderlich)

  • Ihre Erzeugungsanlage > 100 kW(p) ist gemäß dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) bzw. dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) über die Veräußerungsform „Direktvermarktung“ zu betreiben. Teilen Sie uns daher vor der Inbetriebnahme bitte den von Ihrem Direktvermarkter angegebenen Bilanzkreis mit. Nutzen Sie zur Mitteilung dieser und weiterer Informationen bitte die  Anlage 4 aus dem Beschluss BK6-16-200 der Bundesnetzagentur und senden diese an den unten angegebenen Kontakt.

  • Ihre Erzeugungsanlage > 100 kW(p) nimmt am Redispatch 2.0 teil. Teilen Sie uns daher vor der Inbetriebnahme bitte die

    • Marktpartner-ID Ihres Einsatzverantwortlichen sowie die

    • Marktpartner-ID des Betreibers der Technischen Ressource (TR) mit.

  • Nähere Informationen finden Sie auf unserer Themenseite Redispatch 2.0.

Für die Errichtung von Stromspeichern sind die folgenden speziellen technischen Anschlussbedingungen zu beachten:

Netzverträglichkeitsprüfung

Mit den von Ihnen eingereichten Unterlagen führen wir unter Berücksichtigung der geltenden Normen und Richtlinien eine Netzverträglichkeitsprüfung durch. Dabei ermitteln wir den wirtschaftlich günstigsten Netzanschlusspunkt für die geplante Anlage an das öffentliche Versorgungsnetz. Sollten uns noch Informationen fehlen oder fehlerhafte Angaben auffallen, werden wir Sie entsprechend benachrichtigen und die fehlenden Informationen anfordern.

Icongrafik mit der Darstellung eines Prüfungsprotokolls

Anschlussprozess 

Am Ende der Grobplanung erhalten Sie alle notwendigen Netzdaten, um Ihre Kundenanlage am Mittelspannungsnetz zu planen. Zudem erhalten Sie von uns ein Angebot für kostenpflichtige Leistungen wie einen Neuanschluss, eine Anschlussverstärkung oder eine technische Einrichtung zur Umsetzung des notwendigen Netzsicherheitsmanagements.

Mit Ihrer Beauftragung reichen Sie das vervollständigte “Datenblatt einer Erzeugungsanlage oder eines Speichers“ (4110-E.8) ein. Anschließend stellen wir Ihnen den Netzbetreiber-Abfragebogen (4110-E.9) zur Verfügung. Für den weiteren Anschlussprozess beauftragen Sie bitte ein akkreditiertes Unternehmen, das die Konformität Ihrer Anlage gemäß den technischen Anschlussregeln (TAR 4110) prüft und den Anschlussprozess bis zur Inbetriebnahme begleitet.

Für den Anschlussprozess haben wir nachfolgend alle gemäß TAR 4110 zu verwendenden Formulare zusammengestellt:

Ihre Kontaktmöglichkeit