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Steuerbare Verbrauchseinrichtungen nach § 14a EnWG

Auch im Niederspannungsbereich ist es wichtig, den steigenden Bedarf an elektrischer Energie zu decken und die Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Eine zentrale Rolle spielt dabei die Integration steuerbarer Verbrauchseinrichtungen. Steuerbare Verbrauchseinrichtungen sind Geräte (Haushalte mit Elektroautos, Wärmepumpen und Batteriespeichern etc.), die im Niederspannungsnetz angeschlossen werden und eine Netzanschlussleistung von mehr als 4,2 kW besitzen. Für den Neuanschluss folgender Geräte gelten laut § 14a EnWG und den Festlegungen der Bundesnetzagentur (BK6-22-300 ,BK8-22/010-A) seit dem 01.01.2024 Teilnahmeverpflichtungen zur Steuerung mit entsprechender Netzentgeltreduzierung:

Gemäß § 19 Absatz 2 der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) sind Sie dazu verpflichtet, Ihrem Netzbetreiber eine geplante In- oder Außerbetriebnahme, Erweiterung und/oder die leistungswirksame Änderung einer steuerbaren Verbrauchseinrichtung mitzuteilen, wenn dadurch die vorzuhaltende Leistung erhöht wird oder mit Netzrückwirkungen zu rechnen ist. Dies gilt auch für Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge. 

Zur Anmeldung Ihrer geplanten steuerbaren Verbrauchseinrichtung senden Sie bitte die ausgefüllten Formulare zusammen mit den entsprechenden Anlagen via E-Mail an die unten angegebene Adresse.

Hinweis zur Nutzung des Netzanschlusses

Bitte beachten Sie, dass durch eine veränderte Nutzung des Netzanschlusses, beispielsweise durch Zubau steuerbarer Verbrauchseinrichtungen, die aktuell zugestandene Netzanschlusskapazität überschritten werden kann. In diesem Fall kann ein Baukostenzuschuss erforderlich werden.

Der technische Leitfaden Ladeinfrastruktur Elektromobilität

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Änderung des Netzanschlusses

Falls eine Verstärkung bzw. Änderung des Netzanschlusses erforderlich ist, senden Sie bitte zusätzlich die Anschlussanfrage für Leistungserhöhung, Änderung oder Trennung an die unten genannte E-Mail-Adresse.

Ihre Kontaktmöglichkeit