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Anmeldung von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen nach § 14a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)

Steuerbare Verbrauchseinrichtungen wie Wallboxen, Wärmepumpen, Batteriespeicher oder Anlagen zur Raumkühlung mit einer elektrischen Leistung von mehr als 4,2 kW unterliegen den Vorgaben des § 14a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) sowie den Festlegungen der Bundesnetzagentur (BK6-22-300 ,BK8-22/010-A). Ziel ist es, auch künftig eine sichere und zuverlässige Stromversorgung im Niederspannungsnetz zu gewährleisten.

Gemäß § 19 Absatz 2 der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) sind Sie verpflichtet, Ihrem Netzbetreiber die Inbetriebnahme, Außerbetriebnahme, Erweiterung oder leistungswirksame Änderung einer steuerbaren Verbrauchseinrichtung mitzuteilen. Dies gilt auch für Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge.

Der Anmeldungsprozess

Die Anmeldung erfolgt ausschließlich über unsere digitalen Portale und kann sowohl von Ihnen als Bürger*in als auch von Ihrem Elektroinstallationsunternehmen vorgenommen werden. Voraussetzung ist ein registrierter Zugang zum jeweiligen Portal.

Hier gelangen Sie zu den Portalen:

Netzanschlussportal für Bürger*innen

Portal für Installateure

Welche Informationen werden für die Anmeldung benötigt?

Für eine schnelle und reibungslose Bearbeitung halten Sie bitte folgende Angaben bereit:

  • Name und Kontaktdaten des beauftragten Elektroinstallationsunternehmens
  • Informationen zum bestehenden Netzanschluss
  • Angabe, ob bereits ein Netzanschluss vorhanden ist oder beantragt wurde
  • Falls noch kein Netzanschluss besteht, muss dieser zunächst über unsere Hausanschluss-Anfrage beantragt werden.
  • Angaben zu bereits vorhandenen elektrischen Anlagen am Standort (Bestandsanlagen), insbesondere deren elektrische Leistung
  • Technische Daten der neu anzumeldenden Anlage, beispielsweise:
    • elektrische Leistung
    • Anzahl der Ladepunkte (bei Ladeeinrichtungen)
    • weitere technische Kenndaten
  • Auswahl des gewünschten Moduls nach § 14a EnWG

So läuft der Antragsprozess ab

  • Die Anmeldung erfolgt online über das Netzanschlussportal oder das Installateurportal. Nach dem Absenden können Sie den aktuellen Bearbeitungsstand Ihres Antrags jederzeit im jeweiligen Portal einsehen.

  • Nach Eingang Ihres Antrags prüfen wir die eingereichten Angaben auf Vollständigkeit und Plausibilität. Zudem prüfen wir, ob die vorhandene Netzanschlusskapazität für den Anschluss der geplanten Anlage ausreicht. Sollte die verfügbare Anschlussleistung nicht ausreichen, kann eine Erhöhung der Anschlussleistung erforderlich werden. In diesem Fall informieren wir Sie über die weiteren Schritte.

  • Sobald alle technischen und formalen Voraussetzungen erfüllt sind und die technische Prüfung erfolgreich abgeschlossen wurde, erhalten Sie die Freigabe zur Installation Ihrer Anlage.

  • Ihr Elektroinstallationsunternehmen stellt den erforderlichen Zählerantrag beziehungsweise beantragt bei Bedarf einen Zählerwechsel. Zudem wählt es das passende Messkonzept gemäß den gültigen VBEW-Messkonzepten aus.

  • Nach der Installation nimmt Ihr Elektroinstallationsunternehmen die Anlage in Betrieb und bestätigt dem Netzbetreiber die Inbetriebnahme einschließlich der erforderlichen technischen Angaben.

  • Die Zählersetzung oder der erforderliche Zählerwechsel erfolgt durch unseren grundzuständigen Messstellenbetreiber kommitt, sofern Sie keinen anderen wettbewerblichen Messstellenbetreiber gewählt haben. Der Messstellenbetreiber ist für den Einbau, den Betrieb und die Wartung Ihres Stromzählers verantwortlich.

  • Je nach Anlagenart ist zusätzlich eine Registrierung im Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur erforderlich. Die Registrierung muss innerhalb eines Monats nach der Inbetriebnahme erfolgen. Eine verspätete Registrierung kann Auswirkungen auf gesetzliche Vergütungsansprüche haben und weitere rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

  • Nach Abschluss aller Arbeiten übernehmen wir die Anlagendaten in unsere Systeme. Anschließend ist das Anmeldeverfahren erfolgreich abgeschlossen.

Hinweis zur Nutzung des Netzanschlusses

Bitte beachten Sie, dass durch eine veränderte Nutzung des Netzanschlusses, beispielsweise durch Zubau steuerbarer Verbrauchseinrichtungen, die aktuell zugestandene Netzanschlusskapazität überschritten werden kann. In diesem Fall kann ein Baukostenzuschuss erforderlich werden.

Änderung des Netzanschlusses

Wenn Sie eine Verstärkung, Änderung oder Trennung Ihres Netzanschlusses wünschen, nutzen Sie bitte den nachfolgenden Button.

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    Der technische Leitfaden Ladeinfrastruktur Elektromobilität

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    Weitere Informationen

    Weitere Informationen zur Steuerung von Verbrauchseinrichtungen gemäß § 14a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) finden Sie über den nachfolgenden Button.

    Zu steuerbaren Verbrauchseinrichtungen

    Ihre Kontaktmöglichkeit