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Glückliches Paar analysiert Pläne in ihrer Renovierung Wohnung.

Anfrage gestellt – und nun?

Prozessablauf zu Ihrem Netzanschluss

Nach der Planung: So geht es mit dem Netzanschluss weiter

Sobald Sie bei Ihrem Bauvorhaben die relevanten Planungen abgeschlossen, über unser Netzanschlussportal eine belastbare Kostenschätzung erlangt sowie das Angebot zum Netzanschluss angenommen haben, ist der Abschluss des sogenannten Netzanschluss- und Anschlussnutzungsvertrags erforderlich. Anschließend passiert Folgendes:

1. Die Herstellung Ihrer Anschlüsse

Wir benötigen nach Beantragung des Anschlusses einige Wochen bis zur Erstellung Ihrer Netzanschlüsse. Unsere Bauleitung wird sich rechtzeitig zur konkreten Termin- und Baukoordinierung mit Ihnen in Verbindung setzen. Bitte beachten Sie, dass zum Montagetermin des Hausanschlusses nach DIN 18012 folgende bauliche Voraussetzungen gegeben sein müssen:

  • Der Brandschutz wurde von Ihnen beachtet und die Wände, an denen die Anschlusseinrichtungen befestigt werden sollen, entsprechen den zu erwartenden Belastungen. Der Hausanschlussraum muss zum Zeitpunkt der Montage unfallsicher, begehbar und abschließbar sein.
  • Die Wandoberfläche zur Montage der Anschlusseinrichtungen muss fertiggestellt sein (z. B. Putz, Anstrich).
  • Der Fußboden im Hausanschlussbereich muss fertig sein oder die endgültige Fußbodenhöhe muss gekennzeichnet sein.
  • Die vereinbarten Eigenleistungen müssen fertiggestellt sein.
  • Die Grabentrasse und die unmittelbare Umgebung (ca. 4 Meter Regelarbeitsbreite) müssen frei von Hindernissen sein (z. B. Gerüst oder Aushub).
  • Die Kanalanschlussarbeiten müssen fertiggestellt sein.

2. Die Rechnungsstellung

Sie erhalten nach der technischen Fertigstellung der Netzanschlüsse eine Rechnung über die Anschlusskosten. Dabei werden die Kosten detailliert ausgewiesen.

3. Die Inbetriebnahme und Montage Ihrer Zähler

Fast geschafft: Jetzt müssen nur noch die notwendigen Zähler installiert werden. Dafür bescheinigt uns Ihre Installationsfachkraft auf dem Zählerantrag, dass die Kundenanlage vollständig und fachgerecht hergestellt ist und Ihre Anlage somit bereit zur Inbetriebsetzung ist. Nach dem Einreichen des Zählerantrags vereinbart Ihre Installationsfachkraft einen Termin zur Zählermontage mit dem Messwesen der KomMITT Ratingen.

Weitere Informationen

Sie sehen, so kompliziert ist das gar nicht. Schauen Sie sich gerne auch die weiteren Informationen in unserer Bauherrenmappe an!

Bauherrenmappe ansehen

Gut zu wissen!

Wichtig! Bei einem Gewerbeobjekt und einem Jahresverbrauch über 10.000 kWh ist für die Installation des Zählers im Vorfeld zwingend der Abschluss eines Energieliefervertrags erforderlich.