Niederspannungsanschluss
Wenn Sie einen Netzanschluss in Niederspannung (400 V oder 230 V) mit einem Verbrauch von weniger als 100.000 kWh im Jahr (ein Standard-4-Personen-Haushalt verbraucht im Jahr ca. 4.000 kWh) wünschen, beachten Sie bitte die Informationen auf dieser Seite.
Einen Anschlussantrag können Sie auf dieser Seite vornehmen:
Bitte beachten Sie, dass – falls Sie Mieter*in oder Pächter*in sind – die Grundstücks- und Wohnungseigentümer*innen sowie Miteigentümer*innen dem Netzanschluss zustimmen und die Anfrage bei uns einreichen müssen.
Entnahmestellen: Anschluss Niederspannung
Anschlüsse können wie folgt realisiert werden:
Bedingungen für den Netzanschluss
Für die Errichtung eines Netzanschlusses sind die folgenden Bedingungen zu beachten. Diese reichen von der Auslegung des Anschlusses bis hin zur Lage und Ausstattung des Anschlussraums. Bitte sprechen Sie mit Ihrem/Ihrer Architekt*in oder Installationsfachkraft.
Installation des Zählers
Nach Errichtung der Netzanschlussanlage füllt Ihre Installationsfachkraft einen Zählerantrag aus, damit bei Ihnen ein Zähler installiert wird und Sie mit Strom eines Lieferanten Ihrer Wahl versorgt werden können. Der Zähler wird vom Messstellenbetreiber eingebaut. Sollten Sie anschließend keinen Liefervertrag abschließen, wird die Stromlieferung vom Grundversorger übernommen.