KWK-Anlagen
Nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) sollen dezentrale Erzeugungsanlagen einen Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele der Bundesregierung leisten. Kraft-Wärme-Kopplung bezeichnet im Sinne des Gesetzes die gleichzeitige Umwandlung von eingesetzter Energie in elektrische Energie und Nutzwärme in einer ortsfesten Anlage. Nachfolgend finden Sie Informationen zum Netzanschluss und zur Vergütung derartiger KWK-Anlagen in unserem Netzgebiet.
Anmeldemöglichkeit für die Niederspannung
Erzeugungsanlagen melden Sie bitte ausschließlich digital an. Nutzen Sie hierfür das Netzanschlussportal für Bürger*innen oder – als Elektroinstallationsunternehmen – das Installateurportal. Voraussetzung ist ein registrierter Zugang zum jeweiligen Portal.
Hier gelangen Sie zu den Portalen:
Netzanschlussportal für Bürger*innen
Bitte beachten Sie die gesonderten technischen Anschlussbedingungen für EEG-Anlagen:
- VDE-AR-N 4100 Anwendungsregel: Technische Regeln für den Anschluss von Kundenanlagen an das Niederspannungsnetz und deren Betrieb
- VDE-AR-N 4100: Anhang B
- VDE-AR-N 4105 Anwendungsregel: Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz
- VDE-AR-N 4105: Anhang E
- VDE-AR-N 4110 Anwendungsregel: Technische Regeln für den Anschluss von Kundenanlagen an das Mittelspannungsnetz und deren Betrieb (TAR Mittelspannung)
- VDE-AR-N 4110: Anhang E
Welche Informationen werden für die Anmeldung benötigt?
Für eine schnelle und reibungslose Bearbeitung der Anmeldung benötigt Ihr Elektroinstallationsunternehmen unter anderem folgende Informationen:
- Name und Kontaktdaten des beauftragten Elektroinstallationsunternehmens
- Informationen zum bestehenden Netzanschluss
- Besteht bereits ein Netzanschluss oder wurde dieser bereits beantragt?
- Falls noch kein Netzanschluss vorhanden ist, muss dieser zunächst über unsere Hausanschluss-Anfrage beantragt werden.
- Angaben zu bereits vorhandenen elektrischen Anlagen am Standort (Bestandsanlagen), insbesondere deren elektrische Anschlussleistung
- Technische Daten der neu anzumeldenden Anlage, beispielsweise:
- Anlagentyp (z. B. Wärmepumpe, Ladeeinrichtung für Elektrofahrzeuge oder Batteriespeicher)
- elektrische Anschlussleistung
- weitere technische Kenndaten
Das passende Messkonzept wird in der Regel durch Ihr Elektroinstallationsunternehmen auf Grundlage der jeweils gültigen VBEW-Messkonzepte ausgewählt.

Anmeldung einer Anlage in der Mittelspannung
Erzeugungsanlagen in der Mittelspannung können derzeit nicht über unsere Online-Portale angemeldet werden. Bitte senden Sie uns Ihre Anfrage per E-Mail an die unten angegebene Kontaktadresse.
Prüfung Ihrer Anfrage in der Mittelspannung
Nach unserer netztechnischen Prüfung teilen wir Ihnen mit, ob die erzeugte Leistung Ihrer KWK-Anlage über den vorhandenen Netzanschluss eingespeist werden kann oder ob ein anderer Netzverknüpfungspunkt zugewiesen werden muss. Ein positives Ergebnis der Netzprüfung teilen wir Ihnen schriftlich mit. Sollte die Anlage nicht am vorhandenen Netzanschluss angeschlossen werden können, ist in diesem Fall der Anschluss wahrscheinlich mit einer nicht unerheblichen Baumaßnahme verbunden.
Nach Errichtung der KWK-Anlage erfolgt die Inbetriebnahme des Netzanschlusses bzw. des Zählers der KWK-Anlage ausschließlich durch uns als zuständigen Netzbetreiber.
Bitte vereinbaren Sie dazu rechtzeitig einen Termin über unsere Kontaktmöglichkeit.
Fernwirktechnik: Allgemeine Vertragsbedingungen & Widerrufsrecht
Hier finden Sie die Allgemeinen Vertragsbedingungen sowie Informationen zu Ihrem Widerrufsrecht für die Fernwirktechnik gemäß § 14a EnWG zum Download.