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KWK-Anlagen

Nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) sollen dezentrale Erzeugungsanlagen einen Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele der Bundesregierung leisten. Kraft-Wärme-Kopplung bezeichnet im Sinne des Gesetzes die gleichzeitige Umwandlung von eingesetzter Energie in elektrische Energie und Nutzwärme in einer ortsfesten Anlage. Nachfolgend finden Sie Informationen zum Netzanschluss und zur Vergütung derartiger KWK-Anlagen in unserem Netzgebiet.

Bitte beachten Sie die gesonderten technischen Anschlussbedingungen für EEG-Anlagen:

Prüfung Ihrer Anfrage

Nach unserer netztechnischen Prüfung teilen wir Ihnen mit, ob die erzeugte Leistung Ihrer KWK-Anlage über den vorhandenen Netzanschluss eingespeist werden kann oder ob ein anderer Netzverknüpfungspunkt zugewiesen werden muss. Ein positives Ergebnis der Netzprüfung teilen wir Ihnen schriftlich mit. Sollte die Anlage nicht am vorhandenen Netzanschluss angeschlossen werden können, ist in diesem Fall der Anschluss wahrscheinlich mit einer nicht unerheblichen Baumaßnahme verbunden.

Nach Errichtung der KWK-Anlage erfolgt die Inbetriebnahme des Netzanschlusses bzw. des Zählers der KWK-Anlage ausschließlich durch uns als zuständigen Netzbetreiber. 

Bitte vereinbaren Sie dazu rechtzeitig einen Termin über unsere Kontaktmöglichkeit

Inbetriebnahme einer Anlage

Nach der vollständigen Fertigstellung der elektrischen Anlage übersenden Sie bzw. Ihre Installationsfachkraft eine Fertigstellungsanzeige an uns.

VDE-AR-N 4105: Anhang E

Bitte füllen Sie auch das untere Datenblatt zur Zahlung der Einspeisevergütung aus, damit wir kurzfristig mit der Auszahlung beginnen können.

Eine KWK-Anlage: Dampfbadturbine eines Laborkondensators

Ihre Kontaktmöglichkeit