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Mittlere Erzeugungsanlagen bis 135 kVA

Mittlere Photovoltaikanlagen mit einer Leistung bis 135 kVA eignen sich vor allem für größere Einfamilienhäuser, Landwirtschaftsbetriebe, kleine bis mittelgroße Unternehmen sowie für öffentliche Einrichtungen. Diese Anlagen können genug Strom erzeugen, um sowohl den Eigenverbrauch als auch eine Netzeinspeisung wirtschaftlich zu kombinieren. Für den Netzanschluss mittlerer Photovoltaikanlagen ist eine Anmeldung beim Netzbetreiber erforderlich.

Nachfolgend finden Sie die notwendigen Informationen und Formulare zum Anschlussprozess zur Errichtung bzw. Änderung einer mittleren Erzeugungs- oder Speicheranlage. 

Bitte beachten Sie die gesonderten technischen Anschlussbedingungen für EEG-Anlagen:

Einspeisemanagement für Erzeugungsanlagen

Am 25.02.2025 ist das Solarspitzengesetz in Kraft getreten. Nach § 9 Abs. 2 EEG 2023 müssen Photovoltaikanlagen mit einer Leistung < 25 kWp ihre Einspeiseleistung am Verknüpfungspunkt auf 60 % der installierten Leistung begrenzen. Für größere Anlagen, die zwischen 25 kWp und 100 kWp liegen, ist zusätzlich eine technische Einrichtung (Rundsteuerempfänger) erforderlich, um die Leistung bei Bedarf zu reduzieren.

Sobald ein intelligentes Messsystems (iMSys) mit Steuereinrichtung nach § 29 Abs. 1, Nr. 2 des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) installiert und getestet wurde, kann diese Begrenzung aufgehoben werden.

Die Pflicht zur Installation der Einrichtung zur ferngesteuerten Reduzierung der Einspeiseleistung sowie zur Übernahme der damit verbundenen Kosten trifft die Person, die die Anlage betreibt. Kommt diese Person dieser Verpflichtung nicht nach, so verringert sich nach § 17 Abs. 1 EEG der Vergütungsanspruch auf Null.

Netzverträglichkeitsprüfung

Mithilfe Ihrer eingereichten Unterlagen führen wir unter Berücksichtigung der geltenden Normen und Richtlinien eine Netzverträglichkeitsprüfung durch. Dabei ermitteln wir den wirtschaftlich günstigsten Netzanschlusspunkt Ihrer geplanten Anlage an das öffentliche Versorgungsnetz. Sollten uns noch Informationen fehlen oder bei der Prüfung fehlerhafte Angaben auffallen, werden wir Sie darüber benachrichtigen und die fehlenden Informationen anfordern. Die Netzverträglichkeitsprüfung schließt mit dem Versand der Anschlusszusage ab. Diese kann Angebote für eine notwendige Anschlussverstärkung und eine technische Steuerung zur Umsetzung des Netzsicherheitsmanagements enthalten. Wir empfehlen Ihnen, die Komponenten Ihrer geplanten Erzeugungsanlage erst nach Erhalt der Anschlusszusage zu erwerben.

Icongrafik mit der Darstellung eines Prüfungsprotokolls

Inbetriebsetzung

Für die Inbetriebsetzung Ihrer Anlage

  • liegt Ihnen unsere Anschlusszusage vor.

  • wurden ggf. vorliegende Angebote (z. B. über eine notwendige Anschlussverstärkung oder eine notwendige technische Steuerung) von Ihnen beauftragt und von uns ausgeführt.

  • liegt uns, falls die Stadtwerke Ratingen GmbH Ihr Messstellenbetreiber ist, der Antrag für einen Elektrozähler vor. Sollte Ihre Messstelle von einem wettbewerblichen Messstellenbetreiber betrieben werden, stimmen Sie bzw. Ihr Elektrofachunternehmen bitte die ggf. notwendige Zählersetzung mit dem dritten Messstellenbetreiber ab.

  • wurde der eventuell notwendige Zählerwechsel durchgeführt.

  • wurde Ihre BHKW-Anlage gemäß § 6 KWKG beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gemeldet.

Bei der Inbetriebsetzung einer Erzeugungsanlage ≤ 30 kW ist die Anwesenheit des Netzbetreibers grundsätzlich nicht erforderlich. Für die Inbetriebnahme von Anlagen > 30 kW vereinbaren Sie oder die von Ihnen beauftragte Elektrofachfirma einen Termin mit uns. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie mit unserer Anschlusszusage.

Bitte beachten Sie: Photovoltaik- und BHKW-Anlagen sowie Speicheranlagen müssen nach ihrer Inbetriebsetzung im Marktstammdatenregister (MaStR) registriert werden.

Ihre Kontaktmöglichkeit