Größere Erzeugungsanlagen über 135 kVA
Größere Photovoltaikanlagen über 135 kVA sind typisch für Industrie- und Gewerbebetriebe, landwirtschaftliche Großbetriebe, kommunale Gebäude sowie für Freiflächenanlagen. Für den Netzanschluss einer solchen Anlage ist eine Abstimmung mit dem Netzbetreiber und dessen Genehmigung – ggf. mit Netzverträglichkeitsprüfung - erforderlich.
Nachfolgend finden Sie die notwendigen Informationen und Formulare zum Anschlussprozess zur Errichtung bzw. Änderung einer größeren Erzeugungs- oder Speicheranlage im Mittelspannungsnetz.
Für Anlagen ab 135 kVA im Mittelspannungsnetz gibt es grundsätzlich drei Verfahren zum Nachweis der elektrischen Eigenschaften (VDE-AR-N 4110):
Standardnachweisverfahren
Prototypenverfahren
Einzelnachweisverfahren
Bitte beachten Sie die gesonderten technischen Anschlussbedingungen für EEG-Anlagen:
- VDE-AR-N 4100 Anwendungsregel: Technische Regeln für den Anschluss von Kundenanlagen an das Niederspannungsnetz und deren Betrieb
- VDE-AR-N 4100: Anhang B
- VDE-AR-N 4105 Anwendungsregel: Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz
- VDE-AR-N 4105: Anhang E
- VDE-AR-N 4110 Anwendungsregel: Technische Regeln für den Anschluss von Kundenanlagen an das Mittelspannungsnetz und deren Betrieb (TAR Mittelspannung)
- VDE-AR-N 4110: Anhang E
Ablaufplanung eines Netzanschlusses
Je nach gewähltem Verfahren unterscheidet sich der Ablauf des Anschlussprozesses. Im Folgenden wird das Standardnachweisverfahren beschrieben.

Die Ablaufplanung im Detail erklärt
In der Phase der Grobplanung legt der Netzbetreiber gemeinsam mit dem/der Anschlussnehmer*in den Netzanschlusspunkt fest. Falls für den Netzanschluss Kosten anfallen, erhalten Sie dazu ein entsprechendes Angebot.
Zur Durchführung der Grobplanung reichen Sie bitte folgende Unterlagen ein:
TAR 4110-E.1 Antragstellung für Netzanschlüsse (Mittelspannung)(inkl. der darin genannten beizufügenden Dokumente)
TAR 4110-E.2 Datenblatt zur Beurteilung von Netzrückwirkungen (nur erforderlich bei Mischanlagen)
TAR 4110-E.8 Datenblatt einer Erzeugungsanlage/eines Speichers - Mittelspannung (hier sind Seite 1 und Seite 3 ausreichend; bei Speicheranlagen zusätzlich Seite 4)
TAR 4110-E.13 Einheitenzertifikat nach VDE-AR-N 4110 inkl. Auszug aus dem Prüfbericht zur Netzverträglichkeit (FGW TR 3), auch bekannt als “Evaluierungsbericht” (erhältlich beim Hersteller der Erzeugungseinheit)
TAR 4110-E.14 Komponentenzertifikat falls für die geplante Erzeugungs- oder Speicheranlage erforderlich (erhältlich beim Hersteller der Erzeugungseinheit)
Nachdem der/die Anschlussnehmer*in den in der Grobplanung vorgeschlagenen Netzanschlusspunkt bestätigt hat, wird die Anschlussanfrage konkretisiert. Dabei füllen Sie bitte vollständig das folgende Datenblatt aus und reichen Sie es zusammen mit den in der Checkliste genannten Zusatzinformationen ein:
Der Netzbetreiber prüft aus Basis dieser Unterlagen, ob die geplante Anlage mit dem bestehenden Netz verträglich ist. Dazu stellt er dem/der Anschlussnehmer*in den
TAR 4110-E.9 Netzbetreiber-Abfragebogen 4110-E.9für geplante Erzeugungs- oder Speicheranlagen zur Verfügung, in dem weitere Informationen zur geplanten Anlage abgefragt werden.
Eine akkreditierte Zertifizierungsstelle, die vom/von der Anschlussnehmer*in beauftragt wird, erstellt auf Grundlage der eingereichten Unterlagen und der Rückmeldungen des Netzbetreibers ein Anlagenzertifikat:
- Zertifikat A für Anlagen mit einer Leistung > 950 kW
- Zertifikat B für Anlagen mit einer Leistung ≤ 950 kW
Dieses Zertifikat ist gemäß der Technischen Anschlussregel Mittelspannung (VDE-AR-N 4110) verpflichtend und sollte spätestens 8 Wochen vor Baubeginn beim Netzbetreiber eingereicht werden.
Zur Bauvorbereitung nutzen Sie bitte das folgende Formblatt als Deckblatt für die Zusammenstellung der darin aufgeführten Unterlagen. Reichen Sie alle Unterlagen bitte spätestens 10 Wochen vor Baubeginn ein:
TAR 4110-E.4 Errichtungsplanung(inkl. der darin aufgeführten Unterlagen) sowie eine Übersicht der Ansprechpartner der geplanten Baumaßnahme
Bitte beachten Sie auch unsere Technischen Anschlussbedingungen
Nachdem der Netzbetreiber die Unterlagen gesichtet hat, erhält der/die Antragsteller*in von ihm eine mit Hinweisen und Ergänzungen versehene Ausfertigung. Sollte der Baubeginn vor der Rückgabe der Unterlagen durch den Netzbetreiber erfolgen, so trägt der/die Anschlussnehmer*in das Risiko für eventuelle zusätzliche Aufwendungen.
Der beauftragte Messstellenbetreiber stellt zeitnah nach Baubeginn ggf. notwendige abrechnungsrelevante Strom- und Spannungswandler zur Verfügung. Wenn der grundzuständige Messstellenbetreiber beauftragt wurde, reichen Sie bitte vorher denFür die Inbetriebsetzung der Übergabestation vereinbaren Sie bitte mindestens 4 Wochen im Voraus einen Termin für die technische Abnahme. Etwa 2 Wochen vor dem gewünschten Inbetriebsetzungstermin sollten folgende Unterlagen an den Netzbetreiber übergeben werden:
Aktualisierte Projektunterlagen (falls Änderungen vorgenommen wurden)
Nachweis über die Erfüllung von Auflagen, die ggf. vom Netzbetreiber gestellt wurden
Falls ein externer Messstellenbetreiber beauftragt wurde und/oder kundeneigene Wandler verbaut werden:
Bauartzulassung/Konformitätsbescheinigungen für Strom- und Spannungswandler
Bestätigung des dritten Messstellenbetreibers, dass die Abrechnungsmessung zum Inbetriebsetzungstermin betriebsbereit ist
Weitere erforderliche Dokumente:
Unterzeichneter Netzanschlussvertrag zwischen Anschlussnehmer*in und Netzbetreiber
Unterzeichneter Netznutzungs- und Anschlussnutzungsvertrags zwischen Anschlussnutzer*in und Netzbetreiber
Anmeldung der Entnahmestelle durch den Stromlieferanten beim Netzbetreiber
Vorinbetriebsetzung der Abrechnungsmessung durch den Messstellenbetreiber inkl. Fertigstellungsbestätigung
Bittest (Simulation der Datenübertragung zwischen Anlage und Netzbetreiber) bei fernwirktechnischer Anbindung der Übergabestation/Erzeugungsanlage
Danach erfolgt die technische Abnahme gemeinsam mit dem Netzbetreiber. Der/die Anlagenerrichter*in dokumentiert die technische Inbetriebnahme auf dem
Anschließend wird ein verbindlicher Inbetriebsetzungstermin abgestimmt und dem beauftragten Messstellenbetreiber mitgeteilt. Der Netzbetreiber erhält den
Zusätzliche Informationen zur Erzeugungsanlage (> 100 kW(p))
Direktvermarktung gemäß EEG/KWKG
- Die Anlage muss über die Veräußerungsform „Direktvermarktung“ betrieben werden.
Bitte wählen Sie Ihren Direktvermarkter/Bilanzkreis mindestens 3 Wochen vor Inbetriebnahme und teilen Sie uns diesen per BNetzA-Vordruck mit (idealerweise schon bei Erstellung des Anlagenzertifikats).
Teilnahme am Redispatch 2.0
Vor der Inbetriebnahme Ihrer Erzeugungsanlage benötigen wir:
- Marktpartner-ID Ihres Einsatzverantwortlichen (z. B. Direktvermarkter)
- Marktpartner-ID des Betreibers der technischen Ressource (TR)
Technische Ressourcen (TRs) und steuerbare Ressourcen (SRs) sind Identifikationsnummern (IDs), die im deutschen Energiemarkt verwendet werden. Sie dienen dazu zur Benennung technischer Objekte und erleichtern den Datenaustausch zwischen Marktpartnern. Wir teilen Ihnen die benötigten SR-ID und TR-ID mit, die Sie an Ihren Einsatzverantwortlichen weitergeben können. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Themenseite Redispatch 2.0.
Die Inbetriebnahme des Netzanschlusses erfolgt gemeinsam mit dem Netzbetreiber, der die Spannung bis zur Übergabestelle schaltet. Vor dem Termin zur Inbetriebnahme muss dem Netzbetreiber das vollständig ausgefüllte
Daraufhin erfolgt die Spannungsdurchschaltung in die Kundenanlage durch den/die Anlagenverantwortliche*n. Auf dem Inbetriebsetzungsprotokoll (TAR 4110-E.7) vermerkt der Netzbetreiber die Zuschaltungserlaubnis für die Erzeugungsanlage. Auf Basis des eingereichten Anlagenzertifikats wird der Anlage eine vorläufige Betriebserlaubnis erteilt.
Während der vorläufigen Betriebserlaubnis werden die einzelnen Erzeugungseinheiten Ihrer Anlage schrittweise in Betrieb genommen. Für jede Einheit muss der/die Anlagenbetreiber*in ein Inbetriebsetzungsprotokoll erstellen. Bei mehreren gleichartigen Einheiten kann ein Sammelprotokoll verwendet werden.
Wichtig: Sobald die erste Einheit in Betrieb ist, muss das Netzsicherheitsmanagement umgesetzt und funktionsfähig sein.
Inbetriebsetzung der gesamten Erzeugungsanlage
Nachdem alle Einheiten erfolgreich in Betrieb genommen wurden, erfolgt die Inbetriebsetzung der gesamten Anlage. Dabei werden folgende Prüfprotokolle erstellt:
- Funktionsprüfung der Blindleistungsregelung
- Nachweis über den erfolgreichen Austausch der Prozessdaten
Diese Unterlagen werden dem Netzbetreiber im Zuge der Inbetriebsetzungserklärung übergeben.
Inbetriebsetzungserklärung (TAR 4110-E.11)
Die Inbetriebsetzungserklärung basiert auf den Protokollen der einzelnen Einheiten und dokumentiert die vollständige Errichtung und Funktionsfähigkeit der Erzeugungsanlage.
Konformitätserklärung (TAR 4110-E.12)
Die Konformitätserklärung bestätigt, dass Ihre Anlage den Anforderungen der VDE-AR-N 4110 entspricht. Sie wird von einer akkreditierten Zertifizierungsstelle erstellt – basierend auf dem Anlagenzertifikat und der Inbetriebsetzungserklärung.
Die Fristen hierzu sind:
- Spätestens 6 Monate nach Inbetriebnahme der gesamten Anlage
- Spätestens 12 Monate nach Inbetriebnahme der ersten Erzeugungseinheit
Die Übergabe der Anlagenzertifikate und der Konformitätserklärung kann auch bauabschnittweise erfolgen.
TAR 4110-E.12 Konformitätserklärung für Erzeugungsanlagen/Speicher (erstellt durch das von Ihnen beauftragte akkreditierte Zertifizierungsunternehmen)
Übergabe des ggf. angeforderten Erzeugungsanlagen-Modells (EZA-Modells) an den Netzbetreiber
Sobald die Übergabe der Konformitätserklärung erfolgt ist, ist der Nachweisprozess für die Errichtung der betriebsbereiten Erzeugungsanlage abgeschlossen. Die Überwachung durch die akkreditierte Zertifizierungsstelle endet und der Netzbetreiber erteilt die endgültige Betriebserlaubnis. Je nach Fall erhalten Sie vom Netzbetreiber
Netzverträglichkeitsprüfung
Mithilfe Ihrer eingereichten Unterlagen führen wir unter Berücksichtigung der geltenden Normen und Richtlinien eine Netzverträglichkeitsprüfung durch. Dabei ermitteln wir den wirtschaftlich günstigsten Netzanschlusspunkt Ihrer geplanten Anlage an das öffentliche Versorgungsnetz. Sollten uns noch Informationen fehlen oder bei der Prüfung fehlerhafte Angaben auffallen, werden wir Sie darüber benachrichtigen und die fehlenden Informationen anfordern. Die Netzverträglichkeitsprüfung schließt mit dem Versand der Anschlusszusage ab. Diese kann Angebote für eine notwendige Anschlussverstärkung und eine technische Steuerung zur Umsetzung des Netzsicherheitsmanagements enthalten. Wir empfehlen Ihnen, die Komponenten Ihrer geplanten Erzeugungsanlage erst nach Erhalt der Anschlusszusage zu erwerben.

Inbetriebsetzung
Für die Inbetriebsetzung Ihrer Anlage
liegt Ihnen unsere Anschlusszusage vor.
wurden ggf. vorliegende Angebote (z. B. über eine notwendige Anschlussverstärkung oder eine notwendige technische Steuerung) von Ihnen mit der Herstellung der Kundennetzanlage beauftragt und von uns ausgeführt.
liegt uns, falls die Stadtwerke Ratingen GmbH Ihr Messstellenbetreiber ist, der Antrag für einen Elektrozähler vor. Sollte Ihre Messstelle von einem wettbewerblichen Messstellenbetreiber betrieben werden, stimmen Sie bzw. Ihr Elektrofachunternehmen bitte die ggf. notwendige Zählersetzung mit dem dritten Messstellenbetreiber ab.
wurde der eventuell notwendige Zählerwechsel durchgeführt.
wurde Ihre BHKW-Anlage gemäß § 6 KWKG beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gemeldet.
Bei der Inbetriebsetzung einer Erzeugungsanlage ≤ 30 kW ist die Anwesenheit des Netzbetreibers grundsätzlich nicht erforderlich. Für die Inbetriebnahme von Anlagen > 30 kW vereinbaren Sie oder die von Ihnen beauftragte Elektrofachfirma einen Termin mit uns. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie mit unserer Anschlusszusage.
Bitte beachten Sie: Photovoltaik- und BHKW-Anlagen sowie Speicheranlagen müssen nach ihrer Inbetriebsetzung im Marktstammdatenregister (MaStR) registriert werden.