
Ihre Informationen zu EEG-Anlagen
Photovoltaik- sowie Speicheranlagen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz
Erzeugungsanlagen und Speicher
Planen Sie die Errichtung oder Änderung einer Photovoltaikanlage oder einer anderen, nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) geförderten Anlage?
Um die Energie sicher in das öffentliche Versorgungsnetz einzuspeisen, müssen Sie zunächst den wirtschaftlich günstigsten Netzanschlusspunkt Ihrer geplanten Anlage ermitteln und die Netzverträglichkeit prüfen lassen.
Für die Netzverträglichkeitsprüfung benötigen wir Informationen und Unterlagen zu Ihrer geplanten Anlage, die sich je nach Anlagentyp unterscheiden. Bitte beachten Sie, dass wir nur Anschlussanfragen auf Basis vollständig eingereichter Unterlagen bearbeiten können. Wichtig: Wir behalten es uns vor, Anlagen, die ohne vorherige Anmeldung oder gültige Einspeisezusage in Betrieb genommen wurden, vom öffentlichen Versorgungsnetz zu trennen.
Anmeldemöglichkeit
Erzeugungsanlagen mit einer Leistung von 800 VA bis 135 kVA melden Sie bitte ausschließlich digital an. Nutzen Sie hierfür das Netzanschlussportal für Bürger*innen oder – als Elektroinstallationsunternehmen – das Installateurportal. Voraussetzung ist ein registrierter Zugang zum jeweiligen Portal.
Steckerfertige Erzeugungsanlagen (z. B. Mini-PV) können Anlagenbetreiber*innen selbst anmelden, mittlere und größere Anlagen müssen durch ein Elektrofachunternehmen angemeldet werden.
Welche Informationen werden für die Anmeldung benötigt?
Für eine schnelle und reibungslose Bearbeitung der Anmeldung benötigt Ihr Elektroinstallationsunternehmen unter anderem folgende Informationen:
- Name und Kontaktdaten des beauftragten Elektroinstallationsunternehmens
- Informationen zum bestehenden Netzanschluss
- Besteht bereits ein Netzanschluss oder wurde dieser bereits beantragt?
- Falls noch kein Netzanschluss vorhanden ist, muss dieser zunächst über unsere Hausanschluss-Anfrage beantragt werden.
- Angaben zu bereits vorhandenen elektrischen Anlagen am Standort (Bestandsanlagen), insbesondere deren elektrische Anschlussleistung
- Technische Daten der neu anzumeldenden Anlage, beispielsweise:
- Anlagentyp (z. B. Wärmepumpe, Ladeeinrichtung für Elektrofahrzeuge oder Batteriespeicher)
- elektrische Anschlussleistung
- weitere technische Kenndaten
Das passende Messkonzept wird in der Regel durch Ihr Elektroinstallationsunternehmen auf Grundlage der jeweils gültigen VBEW-Messkonzepte ausgewählt.

Fernwirktechnik: Allgemeine Vertragsbedingungen & Widerrufsrecht
Hier finden Sie die Allgemeinen Vertragsbedingungen sowie Informationen zu Ihrem Widerrufsrecht für die Fernwirktechnik gemäß § 14a EnWG zum Download.


