Barrierefreie Navigation

Arbeiter installieren eine Solaranlage auf dem Hausdach.

Ihre Informationen zu EEG-Anlagen

Photovoltaik- sowie Speicheranlagen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz

Erzeugungsanlagen und Speicher

Planen Sie die Errichtung oder Änderung einer Photovoltaikanlage oder einer anderen, nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) geförderten Anlage?

Um die Energie sicher in das öffentliche Versorgungsnetz einzuspeisen, müssen Sie zunächst den wirtschaftlich günstigsten Netzanschlusspunkt Ihrer geplanten Anlage ermitteln und die Netzverträglichkeit prüfen lassen.

Für die Netzverträglichkeitsprüfung benötigen wir Informationen und Unterlagen zu Ihrer geplanten Anlage, die sich je nach Anlagentyp unterscheiden. Bitte beachten Sie, dass wir nur Anschlussanfragen auf Basis vollständig eingereichter Unterlagen bearbeiten können. Wichtig: Wir behalten es uns vor, Anlagen, die ohne vorherige Anmeldung oder gültige Einspeisezusage in Betrieb genommen wurden, vom öffentlichen Versorgungsnetz zu trennen.

Steckerfertige Erzeugungsanlagen (z. B. Mini-PV) können Anlagenbetreiber*innen selbst anmelden, mittlere und größere Anlagen müssen durch ein Elektrofachunternehmen angemeldet werden.

Anmeldung zur Errichtung oder Änderung einer Erzeugungsanlage

Inbetriebnahme einer Anlage

Nach der vollständigen Fertigstellung der elektrischen Anlage übersenden Sie bzw. Ihre Installationsfachkraft eine Fertigstellungsanzeige an uns.

VDE-AR-N 4105: Anhang E

Bitte füllen Sie auch das untere Datenblatt zur Zahlung der Einspeisevergütung aus, damit wir kurzfristig mit der Auszahlung beginnen können.

Die Inbetrieb-/Abnahme der elektrischen Anlage durch uns erfolgt erst nach Eingang der Fertigstellungsanzeige. Wenn Sie keinen eigenen Messstellenbetreiber mit dem Einbau eines Zählers beauftragen, erfolgt der Zählereinbau durch uns.

Im Fall von Photovoltaikanlagen ist diese zudem der Bundesnetzagentur (BNetzA) anzuzeigen.

Spannungs- und Betriebsprüfung an einer Photovoltaik-Anlage

Ihre Kontaktmöglichkeit