Netznutzung

Haushalts- und Gewerbekunden (SLP)

Als Kunde nach dem Standardlastprofilverfahren (SLP) ist es üblich, dass Sie mit Ihrem Lieferanten einen Stromliefervertrag mit integrierter Netznutzung (so genannter All-inclusive-Vertrag) abschließen. Das bedeutet, dass Ihr Lieferant die Netznutzung an den Netzbetreiber bezahlt und Ihnen (weiter)berechnet. Die für Sie als auch Ihren Lieferanten relevanten Netz-, ggf. Mess- und Abrechnungsentgelte entnehmen Sie bitte dem Entgeltblatt.

Sie gelten als Haushalts- oder Gewerbekunde, wenn Ihr Stromverbrauch im Jahr weniger als 100.000 kWh und weniger als 30 kW Leistung beträgt.

Industrie und Großgewerbekunden (RLM)

Als Industrie- oder Großgewerbekunden schließen Sie mit uns einen eigenen Netznutzungsvertrag ab. Sie haben dabei die Möglichkeit die Netzentgelte an den Lieferanten (All-inclusive-Vertrag) oder selbst an den Netzbetreiber zu entrichten. Dies gilt ebenfalls für die Mess- und Abrechnungsentgelte, insofern Sie keinen anderen Messstellenbetreiber damit beauftragt haben.

Die für Sie als auch Ihren Lieferanten relevanten Netz-, ggf. Mess- und Abrechnungsentgelte entnehmen Sie bitte dem Preisblatt.

Als Industrie und Großgewerbekunde gelten Sie, wenn Ihr jährlicher Stromverbrauch größer als 100.000 kWh oder mehr als 30 kW Leistung ausfällt. 

Unsere Schaltzeiten

SLP-Kunden

  • 06:00 Uhr – 20:00 Uhr HT = Hochtarif
  • 20:00 Uhr – 06:00 Uhr NT = Niedertarif (Schwachlast)

RLM-Kunden

  • 06:00 Uhr – 19:00 Uhr HT = Hochtarif
  • 19:00 Uhr – 06:00 Uhr NT = Niedertarif (Schwachlast)

Die wirklichen Schaltzeiten können minimal davon abweichen.

Verträge und Anlagen

Die für Sie als auch Ihren Lieferanten relevanten Netz-, ggf. Mess- und Abrechnungsentgelte entnehmen Sie bitte dem Preisblatt.

Netzentgelte 2024

Netzentgelte 2023

Netzentgelte 2022

Referenzpreisblatt zur Ermittlung der vermiedenen Netzentgelte nach § 18 Abs. 2 StromNEV

Sonderformen der Netznutzung gemäß § 19 Absatz 2 StromNEV

Hochlastzeitfenster

Messen/ Abrechnung

Auf Ihren Wunsch hin kann der Messstellenbetrieb als auch die Ab- bzw. Auslesung des Zählers von einem Messstellenbetreiber durchgeführt werden. Dies wird im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und ergänzend im Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) geregelt. Formale Voraussetzung ist, dass der Messstellenbetreiber mit uns als Verteilnetzbetreiber einen Messstellenrahmenvertrag abgeschlossen hat. Dieser Vertrag regelt die Rechte und Pflichten zum Einbau, Ausbau, Betrieb und Wartung von Messeinrichtungen als auch die technischen Bedingungen. Die Abrechnung dieser Leistungen übernimmt der Messstellenbetreiber bzw. Ihr Lieferant. 

Kontaktmöglichkeit

Netzanschlusscenter
E-Mail netznutzung(at)stadtwerke-ratingen.de