Allgemeine Fragen zur Digitalisierung des MSB

Die Stromerzeugung wird mit dem Ausbau der erneuerbaren Energien dezentraler und volatiler. Dadurch steigen die Anforderungen an den Netzbetrieb sowie die Koordinierung von Stromangebot und -nachfrage. Mit der Einführung der iMSys verfolgt der Gesetzgeber das Ziel, eine technische Infrastruktur für die Energiewende zu schaffen. Mit Hilfe der neuen Geräte können beispielsweise variable Stromtarife eingeführt werden, die niedrige Preise bei geringer Stromnachfrage während der Nacht und höhere Preise in Zeiten von hoher Stromnachfrage berücksichtigen. Außerdem können dezentrale Stromerzeuger wie Photovoltaik- oder Windenergieanlagen gesteuert werden, um das Stromnetz stabil zu halten. Hierfür ist aber zusätzlich noch eine Steuerbox erforderlich, die die Geräte zu- oder abschalten kann.

Die Umrüstung erfolgt auf Grundlage des neuen Messstellenbetriebsgesetzes, das am 2. September 2016 in Kraft getreten ist.

Nein.

Nein. Der Gesetzgerbe hat die Umrüstung im neuen Messstellenbetriebsgesetz geregelt, das seit September 2016 in Kraft ist.

Der Messstellenbetreiber ist neben dem Stromlieferanten und dem Netzbetreiber ein weiterer Akteur auf dem deutschen Energiemarkt. Er ist ausschließlich für den Betrieb von Messstellen (Zählern) verantwortlich. Nach MsbG ist die Stadtwerke Ratingen GmbH der grundzuständige Messstellenbetreiber für Ihr Netzgebiet. Nach § 5 MsbG oder § 6 MsbG hat der Anschlussnutzer das Recht den Messstellenbetreiber frei zu wählen, wenn durch diesen ein einwandfreier Messstellenbetrieb gemäß dem Messstellenbetriebsgesetz gewährleistet wird.

Sofern Sie nichts anderes vereinbart haben, werden diese Aufgaben durch die SWR GmbH als grundzuständigen Messstellenbetreiber übernommen.

Für die Entscheidung, ob Sie eine mME oder ein iMSys erhalten, wird als Berechnungsgrundlage der Jahres-Stromverbrauch der letzten drei Jahre herangezogen und ein Mittelwert gebildet. Für Jahresverbrauchsmengen unter 6.000 kWh wird eine mME eingebaut. Bei Erzeugungsanlagen ist die installierte Leistung maßgebend. Für Anlagen kleiner 7kW werden mME eingebaut.

Bei mME handelt es sich um digitale Stromzähler mit einer detaillierten Verbrauchsdarstellung. Sie bestehen aus einem elektronischen Messwerk und aus einer zweizeiligen digitalen Anzeige. Zusätzlich zum aktuellen Zählerstand zeigen mME auch tages-, wochen-, monats-, und jahresbezogene Stromverbrauchswerte für die letzten 24 Monate am Gerätedisplay an. Diese Daten werden nicht an den Netzbetreiber oder einen Dritten übertragen. Die Verbrauchsansicht kann über die optische Schnittstelle durch Lichtimpulse einer Taschenlampe verändert bzw. ausgewählt werden. Die historischen Verbrauchwerte mit Ausnahme des Zählerstandes können jederzeit gelöscht werden.

Intelligente Messsysteme bestehen aus einer mME und einer Kommunikationseinheit – das sogenannte Smart-Meter-Gateway-. Das Smart- Meter-Gateway, eine Art Datendrehscheibe, kann die Messwerte verarbeiten, automatisch über sichere Datenwege an ausgewählte Marktrollen übermitteln und Zugriffsrechte verwalten.

Die Kosten für den Zähler, Einbau, Betrieb und Instandhaltung tragen zunächst die Messstellenbetreiber. Im Regelfall werden diese dem Energielieferanten in Rechnung gestellt und in der Energielieferrechnung ausgewiesen. Die gesetzlich festgelegten Preisobergrenzen sind dabei zu beachten. Falls der Zählerplatz für den Einbau der neuen Technik umgebaut werden muss, trägt der Anschlussnehmer, also der Haus- oder Wohnungseigentümer, hierfür die Kosten.

Nach dem Messstellenbetriebsgesetz sind Messstellenbetreiber verpflichtet, sich bei mME und iMSys an gesetzliche Preisobergrenzen zu halten. Die Preise für das Netzgebiet Ratingen finden Sie hier.

Nein, Ihre Anwesenheit ist nicht erforderlich, sofern die Zugänglichkeit zum Zählerschrank beziehungsweise Zählerplatz gewährleistet ist.

Der alte Zähler wird durch den grundzuständigen Messstellenbetreiber ausgebaut und fachgerecht entsorgt.