KWK-Anlagen

Nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) sollen dezentrale Erzeugungsanlagen im Interesse der Energieeffizienz einen Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele der Bundesregierung leisten. Kraft-Wärme-Kopplung im Sinne des Gesetzes ist die gleichzeitige Umwandlung von eingesetzter Energie in elektrische Energie und in Nutzwärme in einer ortsfesten technischen Anlage. Nachfolgend finden Sie Informationen zum Netzanschluss und zur Vergütung derartiger KWK-Anlagen in unserem Netzgebiet.

Messkonzepte und Abrechnungshinweise für Erzeugungsanlagen

Datenblatt Messkonzepte

Wir bitten Sie weiterhin, folgende Unterlagen zu beachten:

Nach unserer netztechnischen Prüfung teilen wir Ihnen mit, ob die erzeugte Leistung von Ihrer KWK-Anlage über den vorhandenen Hausanschluss eingespeist werden kann oder ein anderer Netzverknüpfungspunkt zugewiesen werden muss. Ein positives Ergebnis der Netzprüfung teilen wir Ihnen schriftlich mit. Sollte die Anlage nicht am vorhandenen Hausanschluss angeschlossen werden können, ist in diesem Fall der Anschluss wahrscheinlich mit einer nicht unerheblichen Baumaßnahme verbunden.

Nach Errichtung der KWK-Anlage erfolgt die Inbetriebnahme des Netzanschlusses bzw. des Zählers der KWK-Anlage ausschließlich durch uns als zuständigen Netzbetreiber. 

Bitte vereinbaren Sie dazu rechtzeitig einen Termin mit unserem Ansprechpartner.

Inbetriebnahme

Nach der vollständigen Fertigstellung der elektrischen Anlage übersenden Sie bzw. Ihr Installateur eine Fertigstellungsanzeige an uns.

VDE-AR-N 4105: Anhang E

Einspeisemanagement

Erzeugungsanlagen mit mehr als 100 kW installierter Leistung müssen sich zur Vermeidung von Netzüberlastungen am Einspeisemanagement des Netzbetreibers beteiligen.

Die Pflicht zur Installation der Einrichtung zur ferngesteuerten Reduzierung der Einspeiseleistung sowie zur Übernahme der damit verbundenen Kosten trifft den Anlagenbetreiber. Kommt der Anlagenbetreiber dieser Verpflichtung nicht nach, so verringert sich nach § 17 Abs. 1 EEG der Vergütungsanspruch auf Null.

Techn. Mindestanforderungen der Stadtwerke Ratingen GmbH für das Einspeisemanagement von EEG- und KWK-Anlagen

 

Vergütung

Die Prüfung der Vergütungsvoraussetzungen erfolgt auf der Grundlage des KWKG. Sie als Anlagenbetreiber haben dazu entsprechende Nachweise vorzulegen, z.B. Anmeldung/ Zulassung beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), Unterlagen zum Einbau von Messeinrichtungen. Sie können die nachstehenden Dateien nutzen oder einen Online-Antrag auf den Seiten des BAFA ausfüllen.

Der in unser Verteilnetz eingespeiste KWK-Strom wird von uns abgenommen und mit einem üblichen Preis gemäß KWKG vergütet. Als üblicher Preis gilt für Anlagen mit einer Leistung bis 2 MW der durchschnittliche Preis für Grundlaststrom an der Strombörse EEX im jeweils vorangegangenen Quartal. Für die erzeugte KWK-Strommenge (Nettostromerzeugung) vergüten wir bei vorliegender Voraussetzung den jeweils gültigen KWK-Zuschlag nach KWKG.

Bitte füllen Sie auch das Datenblatt zur Zahlung der Einspeisevergütung aus, damit wir kurzfristig mit der Auszahlung beginnen können:

Datenblatt Einspeisevergütung

Außerdem erfolgt die Vergütung der durch die Einspeisung vermiedenen Netzentgelte. Basis hierfür sind die jeweils gültigen Netzentgelte der vorgelagerten Netz- oder Umspannebene.

Unsere Ansprechpartner

Herr Florian Meyer 
Tel.: 02102 485 - 270
E-Mail: florian.meyer(at)stadtwerke-ratingen.de