Grund- und Ersatzversorgung

Wenn Sie einen betriebsbereiten Netzanschluss besitzen, können Sie Strom aus unserem Netz beziehen. Sollten noch keinen Stromliefervertrag abgeschlossen haben, werden Sie nach der Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV) zum Grundversorgungstarif beliefert. Die entsprechenden Tarife finden Sie auf den Seiten des Grundversorgers:

Feststellung des Grundversorgers gem. § 36 Abs. 2 EnWG

Betreiber von Gas- und Stromnetzen sind alle drei Jahre jeweils zum 01.07. verpflichtet, den Grundversorger für ihr Netzgebiet für die nächsten drei Jahre festzustellen und dies bis zum 30.09. des Jahres zu veröffentlichen. Grundversorger ist dasjenige Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert. Der Grundversorger ist verpflichtet, alle Haushaltskunden zu den veröffentlichten allgemeinen Bedingungen und allgemeinen Preisen zu versorgen.

Im Netzgebiet der Stadtwerke Ratingen GmbH ist der derzeitige Grundversorger der Vertrieb der Stadtwerke Ratingen GmbH, Stand 01.06.2021. Die Grundversorgungspflicht des zuvor genannten Energieversorgungsunternehmens gilt bis zum 31.12.2024. Die nächste Feststellung des Grundversorgers erfolgt zum 01.07.2024.