Technische Anschlussbedingungen für Elektromobilität

Im Folgenden werden die von der Stadtwerke Ratingen GmbH festgelegten technischen Anschlussbedingungen für Elektromobilität aufgelistet.

  1.   Allgemeine Bestimmungen

Grundsätzlich besteht beim Anschluss von Ladeeinrichtungen (Ladesäulen, Wallboxen) für Elektrofahrzeuge > 3,6 kVA, an das Netz der Stadtwerke Ratingen GmbH, eine Anmeldepflicht.

Weiterhin sind nachstehende Vorgaben einzuhalten:

  • Die Installation von Ladeeinrichtungen mit einer Anschlussleistung größer 3,6 kVA und kleiner 12 kVA ist gemäß Anmeldebogen der Stadtwerke Ratingen anzuzeigen.
  • Bei Installationen von Ladeeinrichtungen > 12 kVA besteht vor Ausführung eine Genehmigungspflicht. Spätestens zwei Wochen nach Inbetriebnahme ist das entsprechende Inbetriebnahmeprotokoll der Stadtwerke Ratingen einzureichen. 
    Dabei ist zu beachten:  
    Nach VDE-AR-N 4100:2019-04 (Technische Regeln für den Anschluss von Kundenanlagen an das Niederspannungsnetz und deren Betrieb) müssen Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge mit Bemessungsleistungen >12 kVA vom Netzbetreiber regel- bzw. steuerbar sein. Die Ladeeinrichtung ist durch den Betreiber mit einer Kommunikationsschnittstelle, die den Mindeststandard OCPP Version 1.6 beherrscht, auszustatten.
  • Einphasige Ladeeinrichtungen dürfen, zur Vermeidung von Unsymmetrien nur bis zu einer Anschlussleistung von ≤ 4,6 kVA angeschlossen werden. Ladeeinrichtungen mit Anschlussleistungen > 4,6 kVA sind grundsätzlich dreiphasig und symmetrisch anzuschließen.
  • Die Installation der Ladeeinrichtung darf nur durch einen autorisierten Installateur vorgenommen werden

Für die Prüfung der genehmigungspflichtigen Ladeeinrichtungen benötigt die Stadtwerke Ratingen GmbH eine Regelzeit von ca. vier Wochen. (Anfrage an: strom@stadtwerke-ratingen.de)

Zusagen für genehmigungspflichtige Ladeeinrichten haben eine Gültigkeit von drei Monaten.

Spätestens zwei Wochen nach Inbetriebnahme der Ladeeinrichtung ist das Inbetriebnahmeprotokoll für eine Ladesäule bzw. das Installations- und Prüfprotokoll für eine eBox an die Stadtwerke Ratingen GmbH

(E-Mail: strom@stadtwerke-ratingen.de) zu übermitteln.

2.   Anschluss von Ladeeinrichtungen innerhalb von Gebäuden

Beim Anschluss von Ladeeinrichtungen innerhalb von Gebäuden sind folgende Vorgaben seitens der Stadtwerke Ratingen GmbH zu beachten:

  • Die Vorgaben der VDE-AR-N 4100:2019-04 sind einzuhalten.
  • Einphasig angeschlossene Ladeeinrichtungen sind auf der Außenleiterphase mit der höchsten Spannung zu betreiben.
  • Sind im Gebäude bereits einphasige EEG-Anlagen installiert, so ist die Ladeeinrichtung auf der gleichen Außenleiterphase anzuschließen.

3.   Anschluss von Ladeeinrichtungen im Freien

Die Vorgaben der VDE-AR-N 4100:2019-04 sind einzuhalten.

4.   Anschluss von Garagen bzw. Garagenhöfen

Im Folgenden sind die Regeln für den Anschluss von Garagen oder Garagenhöfen zu finden, die über keinen eigenen Stromanschluss verfügen.

Der Anschluss von Garagen oder Garagenhöfen erfolgt bei der Stadtwerke Ratingen GmbH grundsätzlich über Zähleranschlusssäulen, die an der Grundstücksgrenze des Kunden zu errichten sind.  
Dabei sind folgende Punkte zu beachten:

  • Die Zähleranschlusssäule ist vom Anschlussnehmer/Eigentümergemeinschaft zu erwerben.
  • Die Zähleranschlusssäule muss der VDE-AR-N 4100:2019-04 entsprechen und mit einer Doppelschließung ausgestattet sein.
  • Ab Abgangskabel des Zähleranschlusskastens beginnt der Verantwortungsbereich des/der Anschlussnehmers/-er.
  • Eine dokumentierte Zustimmung aller beteiligten Teileigentümer und Garagenbesitzer durch eine Unterschriftenliste und einer Flurkarte für den Netzanschluss ist Voraussetzung.
  • Ein jederzeit zugänglicher und gegen Anfahren gesicherter Standort ist mit der Stadtwerke Ratingen GmbH abzustimmen.
  • Es sind ausschließlich EHZ-Zählerplätze zu installieren.
  • Durch den ausführenden Elektroinstallateur ist sicherzustellen, dass keine Verbindungen zu anderen Netzanschlüssen hergestellt werden.
  • Die Abrechnung des Strombezuges gegenüber dem Netzbetreiber erfolgt über einen Zentralzähler in der Stromanschlusssäule. Der Zähler kann über den Messstellenbetreiber, KomMITT Ratingen GmbH, bezogen werden.
  • Unterzählungen/ Abrechnungen werden durch den/die Anschlussnutzer autark verantwortet.

Anlagen

Der technische Leitfaden Ladeinfrastruktur Elektromobilität

Hier geht es zum Download

 

Kontaktdaten

Tel.: 02102 485 - 224 oder 02102 485 - 157 
E-Mail: strom@stadtwerke-ratingen.de