EEG-Anlagen

Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zu unseren Messkonzepten und Formularen rund um Anlagen, die Strom nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) in das Verteilnetz einspeisen.

Messkonzepte und Abrechnungshinweise für Erzeugungsanlagen

Bitte beachten Sie die gesonderten technischen Anschlussbedingungen für EEG-Anlagen:

Informationen/Downloads zu Mini-Photovoltaik-Anlagen („Plug-In“-Solarstromanlagen)

Netzverträglichkeitsprüfung

Nach Eingang der vollständigen Unterlagen prüfen wir, wie ein Netzanschluss erstellt werden kann. Hierzu unterbreiten wir Ihnen anschließend ein Angebot. Nach Rücksendung der Angebotsannahme, erhalten Sie von uns die Freigabe zur Errichtung Ihrer Eigenerzeugungsanlage.

Inbetriebnahme

Nach der vollständigen Fertigstellung der elektrischen Anlage übersenden Sie bzw. Ihr Installateur eine Fertigstellungsanzeige an uns.

VDE-AR-N 4105: Anhang E

Bitte füllen Sie auch das Datenblatt zur Zahlung der Einspeisevergütung aus, damit wir kurzfristig mit der Auszahlung beginnen können:

Datenblatt Einspeisevergütung

Die Inbetrieb-/ Abnahme der elektrischen Anlage durch uns erfolgt erst nach Eingang der Fertigstellungsanzeige. Die Prüfung der elektrischen Anlage erfolgt gemäß den Technischen Anschlussbedingungen, insbesondere der BDEW-Richtlinie „Eigenerzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz“. Wenn Sie keinen eigenen Messstellenbetreiber mit dem Einbau eines Zählers beauftragen, erfolgt der Zählereinbau durch uns.

Im Fall von Photovoltaik-Anlagen ist zudem diese der Bundesnetzagentur (BNetzA) anzuzeigen.

Abrechnung

Sofern Sie keine Eigenvermarktung nach dem EEG durchführen, erhalten Sie anschließend von uns die jeweils gesetzlich festgelegte Vergütung für die von Ihnen eingespeiste Arbeit gemäß den ermittelten Zählwerten.

Für Anlagen mit Erzeugung aus Biogas kann zudem bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) die Steuerung und Abrechnung mit der Flexibilitätsprämie beantragt werden.

Sollten Sie die Eigenvermarktung wählen, wird diese von Ihrem ausgewählten Marktpartner im Rahmen der Marktkommunikation abgewickelt. Bitte nutzen Sie dafür das folgende Formular:

Anmeldung von Bilanzkreiswechseln/ Erstzuordnung von Neuanlagen/ Rückzuordnung von Anlagen

Einspeisemanagement

Erzeugungsanlagen mit mehr als 30 kW installierter Leistung müssen sich zur Vermeidung von Netzüberlastungen am Einspeisemanagement des Netzbetreibers beteiligen. Die ist nach § 9 EEG geregelt. PV-Anlagen bis 30 kW können sich wahlweise am Einspeisemanagement beteiligen oder ihre Einspeiseleistung dauerhaft auf 70% der Erzeugungsleistung beschränken.

Die Pflicht zur Installation der Einrichtung zur ferngesteuerten Reduzierung der Einspeiseleistung sowie zur Übernahme der damit verbundenen Kosten trifft den Anlagenbetreiber. Kommt der Anlagenbetreiber dieser Verpflichtung nicht nach, so verringert sich nach § 17 Abs. 1 EEG der Vergütungsanspruch auf Null.

Techn. Mindestanforderungen der Stadtwerke Ratingen GmbH für das Einspeisemanagement von EEG- und KWK-Anlagen

Nutzen Sie hierzu bitte die folgenden Formulare:

Unsere Ansprechpartner

Herr Florian Meyer 
Tel. 02102 485 - 270
E-Mail: strom@stadtwerke-ratingen.de