Verträge
Als Lieferant schließen Sie mit uns als Verteilnetzbetreiber die nachfolgenden Lieferantenrahmenverträge inklusive der Anlagen ab. Die Lieferantenrahmenverträge entsprechen den Vorlagen der Bundesnetzagentur bzw. der Kooperationsvereinbarung Gas. Grundlage für die Abrechnung sind die jeweils gültigen Entgeltblätter, die Sie unter dem Punkt Abrechnungsinformationen finden.
Strom
- Lieferantenrahmenvertrag Strom
- Lieferantenrahmenvertrag Strom - Anlage 1
- Lieferantenrahmenvertrag Strom - Anlage 2
- Lieferantenrahmenvertrag Strom - Anlage 3
Gas
Zertifikate Marktpartnerkommunikation
Als Messstellenbetreiber schließen Sie mit uns als Verteilnetzbetreiber die folgenden Standard-Rahmenverträge gemäß der Festlegung „Wechselprozesse im Messwesen“ der Bundesnetzagentur ab.
- Messstellenrahmenvertrag Strom
- Messstellenrahmenvertrag Gas
- Bestätigung gesetzlicher Anforderungen nach § 33 Abs. 2 MessEG
Informationen zum Netzanschluss können Sie je nach Energieart den entsprechenden Menüpunkten für Stromnetz bzw. Gasnetz entnehmen.
Besonderheiten Strom
Der Übertragungsnetzbetreiber für Stromkunden ist die Amprion GmbH. Für die Standardlastprofile kommt die Obergrenze von 100.000 kWh zum Einsatz. Die Standardlastprofile werden entsprechend dem Leitfaden des BDEW verwendet (siehe auch Anlage 3 zum Lieferantenvertrag Strom).
Besonderheiten Gas
Im Gegensatz zu Strom ist ein Anschluss im Gasnetz nicht überall möglich. Ob in Ihrer Straße eine Gasversorgung realisierbar ist, erfahren Sie bei uns. Rufen Sie uns dazu einfach an.
Im Netzgebiet werden Gaskunden aus dem Marktgebiet Trading Hub Europe (THE) versorgt.